Rechtsextremistischer "Itiotentreff" Polizei Frankfurt will Chat-Teilnehmer aus Beamtenverhältnis klagen

Mitglieder des rechtsextremen Polizei-Chats "Itiotentreff" sollen ihren Beamtenstatus aberkannt bekommen. Eine entsprechende Disziplinarklage hat das Frankfurter Polizeipräsidium beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht.

Die Grafik zeigt eine Hand, wie sie ein Mobiltelefon in der Hand hält, auf dem rechtsextreme Nachrichten zu sehen sind.
Die rechtsextremen Inhalte wurden in einer internen Chatgruppe verschickt. Bild © hessenschau.de
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte im Juli die Vorwürfe gegen vier Polizisten und eine Polizistin des 1. Frankfurter Polizeireviers sowie gegen eine weitere Frau zusammengefasst: Sie hätten "insbesondere und vorrangig im Chat 'Itiotentreff' in erheblichem Umfang teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt".

Es sollen Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocausts geteilt worden sein. Aus Sicht des OLG und zuvor des Landgerichts Frankfurt ist das allerdings nicht strafbar. Diese Inhalte seien nur in privaten Chatgruppen geteilt worden. Einen Prozess lehnten die Gerichte ab. Das OLG empfahl aber dienstrechtliche Konsequenzen.

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Klage nach Disziplinarverfahren

Das Frankfurter Polizeipräsidium reichte in der vergangenen Woche eine Disziplinarklage gegen die im Polizeidienst verbliebenen vier Chat-Teilnehmer am Verwaltungsgericht Wiesbaden ein, wie das hessische Innenministerium am Dienstag mitteilte. Das Ziel der Klage ist demnach, dass die Polizisten ihren Beamtenstatus verlieren und das Dienstverhältnis endet. Der fünfte Beamte habe zwischenzeitlich seine Entlassung beantragt.

Gegen die beschuldigten Beamten hatte es zuvor Disziplinarverfahren gegeben. Allen wurde laut Innenministerium die Polizeiarbeit verboten. Drei von ihnen seien vorläufig des Dienstes enthoben worden. Bei zwei weiteren Beamten laufe das Verfahren zur vorläufigen Dienstenthebung noch, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums am Dienstag auf hr-Nachfrage mit.

Weitere Informationen

Was bedeutet das Ende des Beamtenverhältnisses bei der Polizei?

"Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endet das Dienstverhältnis", teilte das hessische Innenministerium auf hr-Nachfrage mit. Die Beamtin oder der Beamte verliere den Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu führen und die Dienstkleidung zu tragen.

"Beamtinnen und Beamte, die aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden sind, dürfen nicht wieder zur Beamtin oder zum Beamten ernannt werden. Es entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Angestelltenverhältnis."

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Innenminister: "Entschlossen und konsequent"

Innenminister Roman Poseck (CDU) nannte die Klage des Polizeipräsidiums Frankfurt "entschlossen und konsequent". Zur Anwendung komme die schwerwiegenste Maßnahme, die das Disziplinarrecht bereithalte.

"Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz. Daher gehen wir mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaats gegen die vier Beamten und ihre unerträglichen Chatnachrichten vor."

"NSU 2.0"-Ermittlungen führten zur Chatgruppe

Die Satiresendung ZDF Magazin Royale um Moderator Jan Böhmermann und die Transparenz-Plattform Frag den Staat hatten den "Itiotentreff"-Chat im September vergangenen Jahres in aufbereiteter und teilweise zensierter Form veröffentlicht.

Die Chatgruppe von Beamten des 1. Frankfurter Polizeireviers war bei Ermittlungen zum "NSU 2.0"-Komplex aufgedeckt worden. Vor einigen Jahren waren rechtsextreme Drohschreiben mit dieser Unterschrift an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens versendet worden - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Als Verfasser wurde schließlich ein Mann aus Berlin zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Redaktion: Christian Albrecht

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de