Rechtsterrorismus Ex-Bundeswehroffizier Franco A. bleibt in Haft
Der wegen Terrorplanungen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach wird seine Freiheitsstrafe voll absitzen müssen. Der Bundesgerichtshof lehnte eine vorzeitige Haftentlassung ab.
Der wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Februar eine Beschwerde abgewiesen. Damit wollte Franco A. seine Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe erreichen.
"Keine Abkehr von rassistischer Gesinnung"
Bereits Anfang Dezember 2024 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt abgelehnt, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Dagegen legte Franco A. Beschwerde beim BGH ein. Dieser schloss sich der Auffassung der Frankfurter Richter an, wonach keine günstige Prognose für eine "Legalbewährung" des Verurteilten vorliege. Sprich: Das OLG wie der BGH sind nicht überzeugt, dass Franco A. in Freiheit nicht wieder straffällig würde.
In der Begründung verweist der BGH auf die Schwere der von Franco A. geplanten Gewaltdelikte sowie "die langjährige und tiefgreifende Verfestigung seiner sowohl demokratiefeindlichen als auch rechtsradikalen Gesinnung, die ihn zur Tatbegehung veranlasste".
Das Oberlandesgericht gehe zu Recht davon aus, dass der Verurteilte sich von seiner radikalen Einstellung bislang noch nicht gelöst habe, heißt es in der Begründung des BGH weiter. Zwischenzeitlich erfolgte Bekenntnisse Franco A.s zur Gleichwertigkeit aller Menschen zeigten eine schlichte "Resignation ohne wirkliche Abkehr von seiner rassistischen Gesinnung".
Tarnidentität als syrischer Flüchtling
Der aus Offenbach stammende Franco A. wurde im Juli 2022 vom Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt. Die Richterinnen und Richter waren seinerzeit überzeugt, dass Franco A. spätestens ab 2016 fest dazu entschlossen war, einen rechtsterroristischen Anschlag zu begehen. Zu diesem Zweck habe er Waffen und Munition gehortet und mögliche Ziele - beispielsweise den Sitz der antirassistischen Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin - ausgespäht.
Franco A. flog auf, als er im Februar 2017 versuchte, am Wiener Flughafen eine Pistole an sich zu nehmen, die er zwei Wochen zuvor dort in einer Behindertentoilette versteckt hatte. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass er zudem als syrischer Flüchtling registriert war. Franco A. behauptete, er habe sich diese Tarnidentität zugelegt, um auf eigene Faust "Schwächen des Asylsystems" in Deutschland zu recherchieren.
Verbleib von Waffen ungeklärt
Der BGH hält in seiner Entscheidung fest, dass Franco A. inzwischen eine Psychotherapie begonnen hat und an einem Deradikalisierungsprogramm teilnimmt. Ein grundlegender Gesinnungswandel sei dadurch noch nicht zustande gekommen.
Erschwerend komme hinzu, dass der Verbleib von drei Schusswaffen weiterhin ungeklärt sei. Franco A. gab im Prozess an, diese "unschädlich" gemacht zu haben, verweigerte aber weitere Angaben zu ihrem Verbleib.