Reichsbürgerprozess in Frankfurt: Angeklagte Birgit Malsack-Winkemann

Im Frankfurter Reichsbürger-Prozess hat die mitangeklagte ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin, Birgit Malsack-Winkemann, ausgesagt. Die gebürtige Darmstädterin zeigte sich schockiert über einen Vergleich mit der RAF.

Birgit Malsack-Winkemann, die von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen hatte, schilderte in ihrer Einlassung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ihren persönlichen Werdegang. Die 59-Jährige gab unter anderem an, bereits früh politisiert worden zu sein. Dabei habe eine Rolle gespielt, dass sie ein Gymnasium besucht habe, an dem zum einen die Mutter eines RAF-Terroristen als Lehrerin unterrichtet habe. Das zugleich jedoch von Kindern von Bediensteten der Generalbundesanwaltschaft besucht worden sei.

Als Zeitzeugin des RAF-Terrors schockiere sie der Vorwurf, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, umso mehr. "Jetzt wird uns hier unterstellt, wir stünden in der Nachfolge der RAF, wenn auch auf der anderen politischen Seite", sagte Malsack-Winkemann. Dabei sei nichts "auch nur ansatzweise Vergleichbares" geplant gewesen.

Zugang zum Reichstagsgebäude ermöglicht

Die Anklage wirft Malsack-Winkemann vor, an den Planungen der sogenannten "Patriotischen Union" um Prinz Heinrich XIII. Prinz Reuß für einen gewaltsamen Staatsstreich beteiligt gewesen zu sein. Unter anderem soll sie mehreren Mitangeklagten Zugang zum Reichstagsgebäude in Berlin verschafft haben, um dieses für einen geplanten bewaffneten Überfall auszukundschaften.

Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag soll sie ihre mutmaßlichen Mitverschwörer mindestens bis September 2022 mit Informationen aus dem Parlamentsbetrieb versorgt haben.

Neben Malsack-Winkemann sind in drei voneinander getrennten Verfahren 25 weitere Personen wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagt.

AfD-Engagement war Kollegen nicht bekannt

Vor ihrer Zeit im Bundestag war die in Darmstadt geborene Malsack-Winkemann Richterin für Zivilrecht am Landgericht Berlin. Dabei habe sie stets nach dem Grundsatz der Unparteilichkeit gehandelt, betonte sie am Donnerstag.

Malsack-Winkemann verwies unter anderem darauf, dass sie in einem Zivilprozess um ein von linken Aktivisten besetztes Haus zugunsten der Besetzer entschieden habe. "Für mich gehört Politik nicht in den Bereich der Justiz", betonte die Angeklagte. Ihr parteipolitisches Engagement in der AfD, der sie 2013 beigetreten sei, sei ihren Kollegen bis zum Einzug in den Bundestag nicht bekannt gewesen.

Einlassung zu Tatvorwürfen soll folgen

Nach Ende ihres Mandats habe sie in den Richterdienst zurückkehren wollen. Dies sei jedoch von der damaligen Berliner Justizsenatorin verhindert worden. Derzeit sei sie suspendiert.

Zu den eigentlichen Tatvorwürfen äußerte sich Malsack-Winkemann zunächst nicht. Allerdings kündigte sie an, dies im Laufe des Prozesses noch tun zu wollen. Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 9. Juli, fortgesetzt.