Reichsbürger-Prozess in Frankfurt Prinz Reuß bleibt in U-Haft
Im Prozess gegen die mutmaßlichen Reichsbürger-Verschwörer um Heinrich XIII. Prinz Reuß wollte dieser aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Oberlandesgericht hat dies abgelehnt. Es hält den 72-Jährigen für zu gefährlich.
Das Oberlandesgericht führt in seinem Beschluss aus, dass Prinz Reuß nach wie vor als Teil der mutmaßlichen Verschwörergruppe anzusehen sei, die den Bundestag gewaltsam erstürmen und Parlamentarier festnehmen habe wollen. Alles mit dem Ziel, einen gewaltsamen Umsturz im Staat einzuleiten. Prinz Reuß habe diese Pläne unterstützt und gefördert, stellte das OLG am Dienstag fest.
Der Staatsschutzsenat berief sich auf die Ermittlungsergebnisse. Diese und die weiterhin bestehende Fluchtgefahr rechtfertigten die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft.
Verteidigung sieht "untauglichen Versuch"
Die Verteidigung von Prinz Reuß hatte argumentiert, dass ihr Mandant sich nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Sinne des Paragraphen 129a des Strafgesetzbuches schuldig gemacht habe. Er habe keine der dort aufgezählten Straftaten geplant - insbesondere keine Straftaten gegen das Leben.
Zudem hätten die Angeklagten selbst nach Ansicht der Bundesanwaltschaft die Umsetzung des Bundestagssturms vom Eingreifen einer fiktiven Allianz aus Regierungen und Geheimdiensten abhängig gemacht, führten die Verteidiger aus. Dass diese nicht existiere, sei auch ihrem Mandanten spätestens seit September 2022 klar geworden. Somit handele es sich alllenfalls um einen "untauglichen Versuch", der keine so lange U-Haft rechtfertige.
Laut Anklage planten Prinz Reuß und insgesamt 25 weitere Angeklagte den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ordnung in Deutschland. Angetrieben worden seien sie dabei von Verschwörungstheorien über pädophile Netzwerke, die angeblich in unterirdischen Militäranlagen massenhaft Kinder quälten, um aus ihnen ein Verjüngungsserum zu gewinnen. Diesem vermeintlichen "tiefen Staat" stand in dieser Theorie eine angebliche Allianz gegenüber, der unter anderem Teile der russischen und US-amerikanischen Regierung sowie diverse Geheimdienste angehörten.
Die Richter widersprachen dieser Argumentation. Die Ermittlungen legten den Verdacht nahe, dass die Gruppe um Prinz Reuß tatsächlich selbst den gewaltsamen Umsturz herbeiführen habe wollen. Dieser wäre zwingend mit der Begehung von Straftaten, die im Paragraphen 89a aufgeführt würden, verbunden gewesen.
"Die Mitglieder der Vereinigung hatten sich nicht nur damit abgefunden, dass es zu genannten Straftaten kommen kann, sondern gingen davon aus, dass es dazu kommen wird", erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk.
"Es werden alle erwischt"
Als Beleg wurde erstmals in der Hauptverhandlung aus Chats von Mitangeklagten zitiert. Darin ist unter anderem die Rede davon, dass die Erstürmung des Parlaments in Berlin am "Tag der großen Impfentscheidung" stattfinden solle.
"Es werden alle erwischt. Dann kommt das große Aufräumen bis in die Rathäuser", heißt es in einem Dialog. Zudem ist davon die Rede, dass Reuß und der Mitangeklagte Rüdiger von P., ein ehemaliger Oberst der Bundeswehr, in der Slowakei "gute Beziehungen" nach Russland geknüpft hätten.
Die Anklage wirft Prinz Reuß vor, Rädelsführer der mutmaßlichen Verschwörung gewesen zu sein. Nach dem Umsturz sei er als provisorisches Staatsoberhaupt vorgesehen gewesen. Prinz Reuß bestreitet die Vorwürfe. In einer Aussage zur Person betonte er, Gewalt abzulehnen. Zu den konkreten Tatvorwürfen will er sich im weiteren Verlauf des Prozesses äußern.
Auch heute waren wieder viele Anhänger der Angeklagten im Publikum – einer verabschiedete sich mit einem stilisierten Hitler-Gruß, andere trugen Motto-Shirts, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden.
Redaktion: Danijel Majić
Sendung: hr1, 09.07.2024, 8.15 Uhr