Schmiergeld für Wohnungen? Ex-ABG-Mitarbeiter und vier weitere Personen angeklagt
Ein Mitarbeiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG in Frankfurt soll Schmiergelder für Mietwohnungen kassiert haben. Nun wurde Anklage gegen ihn und vier weitere Menschen erhoben.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt soll in mehreren Fällen Bestechungsgelder für die bevorzugte Vergabe von Mietwohnungen gefordert und kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen ihn und vier weitere Personen erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nach Angaben vom Dienstag gegen fünf Menschen Anklage wegen des Verdachts der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr erhoben.
5.000 Euro für bevorzugte Wohnungsvergabe
Zu den Angeklagten zählt ein heute 45 Jahre alter ehemaliger Mitarbeiter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding. Er soll in den Jahren 2019 und 2020 von den Mitangeklagten in drei Fällen Schmiergelder in Höhe von über 5.000 Euro für die bevorzugte Vergabe von Mietwohnungen der ABG angenommen sowie in einem weiteren Fall vergeblich eingefordert haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Einziehung von Schmiergeldern in Höhe von 6.700 Euro, die der Angeklagte in drei weiteren – bereits verjährten – Fällen in den Jahren 2016 und 2018 erhalten haben soll. Das Amtsgericht Frankfurt muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
ABG kündigte dem Mitarbeiter
Wegen der bevorzugten Vergabe von ABG-Mietwohnungen gegen Schmiergeldzahlungen hatte es bereits bereits im Oktober 2021 Durchsuchungen gegeben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte Anfang März 2023 einen anonymen Hinweis, den der hr bekommen hatte.
Die ABG bestätigte den Fall ebenfalls. Sie habe "unverzüglich nach Bekanntwerden des Verdachts Strafanzeige bei den Ermittlungsbehörden erstattet" und "im Zusammenwirken mit den Ermittlungsbehörden interne Aufklärungsprozesse eingeleitet". Dem Mitarbeiter sei gekündigt worden.
Ermittlungen seit mehreren Jahren
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach früheren Angaben bereits seit dem Frühjahr 2020 in dem Verfahrenskomplex. Im Jahr 2022 seien weitere Verfahren hinzugekommen. Im Januar 2023 wurden der Ermittlungsbehörde zufolge dann zwei Verfahren eingestellt, da sich der Tatverdacht der Bestechung und Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr nicht erhärtete.