Landgericht Fulda Schwangere erstochen: 21-Jähriger soll in Psychiatrie
Ein schwangere Frau ist in Haunetal von einem psychisch Kranken getötet worden. Dabei starb auch das ungeborene Kind. Nun hat ein Verfahren dazu am Landgericht Fulda begonnen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Nach einer tödlichen Messer-Attacke auf eine Schwangere muss sich seit Mittwoch ein 21 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Fulda verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Anfang März in Haunetal-Neukirchen (Hersfeld-Rotenburg) eine schwangere Frau mit einem Fleischermesser getötet zu haben. Bei der Attacke starb auch der Fötus im Bauch der werdenden Mutter.
Bei der 37-Jährigen handelte es sich um die Lebensgefährtin vom Vater des Beschuldigten. Der junge Mann attackierte die Schwangere am Abend des 1. März in der Wohnung seines Vaters. Dort griff er zu einem Fleischermesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern. Damit fügte er ihr 14 Stich- und Schnittwunden an Bauch und Oberkörper zu, so dass sie verblutete. Sie war in der 24. Woche schwanger, wie das Gericht mitteilte.
Messerstecher mit Verfolgungswahn
Bei der Tat sei die Schuldfähigkeit des Mannes aufgehoben gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Er sei psychisch krank und leide mindestens seit dem Jahr 2022 unter einer Schizophrenie. Er habe Wahnvorstellungen, fühle sich verfolgt und höre Stimmen und Befehle. Deswegen geht es in dem Sicherungsverfahren am Landgericht auch um die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dort ist er bereits seit seiner Festnahme nach der Tat untergebracht.
Zum Motiv für die Messer-Attacke sagte der Staatsanwalt: Der 21-Jährige habe die Lebensgefährtin seines Vaters angegriffen, weil sie mit geheimen Zeichen versucht haben soll, ihn in den Selbstmord zu treiben. Nach der Messer-Attacke ließ sich der Täter von der Polizei widerstandslos festnehmen.
Einlassung ohne Öffentlichkeit
Die Verteidigerin des Messerstechers kündigte an, dass er sich vor Gericht äußern wolle. Er werde dabei etwas zu seinem psychischen Zustand sagen und Einblicke in sein tiefstes Inneres gewähren. Doch das sollte nach einem Beschluss des Gerichts kurz nach dem Verfahrensauftakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen.
Bei dem kranken Heranwachsenden sei das Schutzbedürfnis größer als das Informationsrecht der Öffentlichkeit, begründete das Gericht die Entscheidung. Das Verfahren wurde deswegen am Mittwoch ohne Medienvertreter und Zuschauer fortgesetzt. Es wird aller Voraussicht bis in den Dezember hinein dauern.
Sendung: hr4, 18.10.2023, 14.30 Uhr
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