Afrikanische Schweinepest Jagd-Einschränkungen werden zum Teil gelockert
Das strikte Jagdverbot in Teilen Hessens zur Eindämmung der Schweinepest wird gelockert. Möglich machten dies Zäune und eine gute Einschätzung der Lage, teilte das Land mit. Die Jagderleichterung soll auch dem Artenschutz dienen.
Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat das Land seine Strategie angepasst. Die Jagd ist in der Sperrzone II rund um die Fundorte infizierter Wildschweine nicht mehr grundsätzlich verboten, wie das Landwirtschaftsministerium mitgeteilt hat.
Jung: "Möglichst viele Wildschweine erlegen"
Nördlich des Mains sollen Wildschweine sogar verstärkt bejagt werden. Möglich machten dies ein Zaun entlang der A60, der verhindert, dass das Wild bei der Jagd in andere Gebiete flüchtet. Hinzu kämen weitere "geographische und infrastrukturelle Gegebenheiten", hieß es vom Ministerium.
Betroffen ist hier vor allem der Main-Taunus-Kreis. Ziel der Neuregelung sei es, "in diesem bisher infektionsfreien Bereich, nun möglichst viele Wildschweine zu erlegen und damit mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen", sagte Minister Ingmar Jung (CDU).
Jagd auf Räuber zum Schutz von Bodenbrütern
Auch südlich des Mains werden die Einschränkungen gelockert. So sind in der Sperrzone I nun sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich. Die Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird, ist ein mehrere Kilometer breiter Ring um die Sperrzone II.
In der Sperrzone II - jenseits des Kerngebiets, dem unmittelbaren Bereich um einen Fundort - soll es künftig möglich sein, Schalenwild mit Ausnahme von Wildschweinen zu bejagen. Dazu zählen zum Beispiel Rot- und Damwild. Allerdings ist die Jagd nur tagsüber und außerhalb von Wäldern erlaubt, etwa auf Feldern und Wiesen.
Auch die Jagd auf Räuber wie Fuchs und Waschbär oder nach Antrag auf Federwild wie die Schwarzkrähe ist hier wieder erlaubt. Dadurch sollen Bodenbrüter wie Rebhuhn, Kiebitz oder Feldlerche besser geschützt werden.
Waschbären-Boom wegen Jagdverbot?
Im Kreis Bergstraße gab es zuletzt Berichte über verstärkte Waschbärsichtungen. Waschbären würden mit Ablauf der Schonzeit ab August normalerweise wieder bejagt, erklärte Jagdaufseher Eberhard Ulmen dem hr. Dies sei in diesem Jahr aber nicht geschehen. Der Landkreis liegt fast komplett in der Sperrzone II.
Ulmen erwartet im Hinblick auf Waschbären von den Lockerungen keine Entspannung, da diese normalerweise nicht auf den erlaubten offenen Flächen bejagt würden. Dem Ministerium liegen nach eigenen Angaben keine belastbaren Erkenntnisse über eine Zunahme an Waschbären infolge des Jagdverbots vor.
Zäune machen es möglich
Dass die Jagdeinschränkungen gelockert werden können, hat dem Ministerium zufolge zwei Gründe. Zum einen seien mittlerweile zahlreiche Zäune in Südhessen und im Rhein-Main-Gebiet errichtet worden.
Laut einem Sprecher beträgt die Gesamtlänge der zur Eindämmung der Seuche errichteten Elektrozäune aktuell 190 Kilometer. Hinzu kämen Festzäune mit Längen von rund 30 Kilometern an der B45 und rund zehn Kilometern an der A60.
Gutes Lagebild durch Kadaversuche
Als zweiten Grund nannte das Ministerium die intensive Suche nach Wildschweinkadavern mit Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Hunden. Man habe sich so ein gutes Bild von der Lage zur Schweinepest machen können.
Oberstes Gebot sei stets die Verhältnismäßigkeit der verhängten Maßnahmen gewesen. Die Vorgaben des Ministeriums müssen noch in Allgemeinverfügungen gegossen werden. Dies soll in den nächsten Tagen durch die Landkreise erfolgen.
Weniger Leinenpflicht für Hunde
Von den Lockerungen profitieren auch Hundehalter. Die Leinenpflicht in den in der Sperrzone II liegenden Ortschaften wurde aufgehoben. Allerdings können die Landkreise hierzu abweichende Regelungen treffen.
Pilzsammler dagegen schauen weiter in die Röhre. Für sie und andere Spaziergänger gilt in den betroffenen Gebieten ein striktes Wegegebot.