Wegen Schweinepest Pilzesammeln in Sperrzone kann teuer werden
Die Pfifferlinge sprießen, doch wegen der Schweinepest darf man vielerorts in Südhessen keine Pilze mehr sammeln. Wer es doch tut, riskiert empfindliche Bußgelder. Auch Angler müssen sich genauer überlegen, wo sie ihre Köder auswerfen.
Ein paar feuchte Wochen und danach warmes und sonniges Wetter – das sind beste Voraussetzungen, um die Pilze sprießen zu lassen. Pfifferlinge gebe es aktuell in rauen Mengen, berichtet Dietmar Krüger, Pilzsachverständiger aus Offenbach. Auch Sommersteinpilze seien vereinzelt schon aufgetaucht.
Doch wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) können Pilzsammler nicht überall ihrem kulinarischen Hobby frönen. Innerhalb der Sperrzone II rund um die Fundorte infizierter Wildschweine gilt ein striktes Gebot, auf den Wegen zu bleiben - wo die Pilze naturgemäß nicht wachsen.
100 Euro Bußgeld
Der Forstamtsleiter des Kreises Groß-Gerau, Klaus Velbecker, warnt davor, der Versuchung nachzugeben und sich ins Dickicht zu begeben. "Mir sind die ersten schon mit ihren Eimerchen aus dem Wald heraus entgegengekommen", berichtet er. Doch ein solches Pilzgericht kann teuer werden.
Wer sich nicht an das Wegegebot hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen, wie Velbecker sagt. Angesichts des potenziellen Schadens, der entstehen kann, wenn das Virus weiterverbreitet wird, sei das sogar noch wenig, meint er. Wird jemand mehrfach erwischt, drohen noch höhere Strafen.
Sperrzone wird ausgeweitet
Die Sperrzone II umfasst mittlerweile den kompletten Landkreis Groß-Gerau. Auch Teile angrenzender Landkreise und Städte gehören dazu, wie die Karte zeigt.
Nach dem Fund eines mit ASP infizierten toten Wildschweins bei Einhausen im Kreis Bergstraße sollen die Sperrzonen allerdings in den kommenden Tagen ausgeweitet werden.
Noch steht der genaue Verlauf nicht fest, aber die Sperrzone II könnte bald Heppenheim, Bensheim, Teile Viernheims und auch Teile des Lautertals einschließen. Das Felsenmeer soll nach hr-Informationen vorerst nicht betroffen sein.
Behörden schauen genauer hin
Dennoch gilt das Wegegebot - und somit auch das Pilzsammelverbot - dann für weite Teile Südhessens. Im Kreis Groß-Gerau achten Velbecker und seine Mitarbeiter in diesen Tagen verstärkt darauf, ob die Regeln eingehalten werden.
Auch Ordnungsämter und Polizei seien gehalten, dies genauer zu kontrollieren. Dass jemand im Landkreis von dem Verbot nichts weiß, hält der Forstamtsleiter mittlerweile für äußerst unwahrscheinlich. "Außerdem stehen überall am Waldeingang Schilder."
Auch Angler sind eingeschränkt
Als Hilfspolizeibeamte sind Forstleute in ihrem Revier berechtigt, nach entsprechender Ausweisung Personalien festzustellen. Wer Widerstand leistet, macht sich unter Umständen strafbar. "Manchmal muss man schon intensiv diskutieren", sagt Velbecker. Im Regelfall seien die Menschen aber einsichtig. Persönlich setze er lieber auf Deeskalation und Überzeugung. Im Extremfall würde er aber die Polizei rufen, sagt er.
Neben Pilzsammlern betrifft das Wegegebot auch Angler. Sie dürfen die Wege nicht verlassen, um zum Beispiel ans Ufer des Rheins zu gelangen. "An asphaltierten Straßen oder auf Betonmauern ist das Angeln erlaubt", erklärt eine Kreissprecherin. Die Kontrolle sei Sache der Kommunen.
Zum Pilzesammeln in den Taunus...
Im hessischen Flachland könnte es mit dem Pfifferling-Segen ohnehin in den nächsten Tagen vorerst vorbei sein. Die Meteorologen sagen Temperaturen von über 30 Grad Celsius voraus. "Das mögen die Pfifferlinge gar nicht", weiß Experte Krüger.
Er empfiehlt, ins Bergland auszuweichen. In den Hochlagen des Taunus sei es ein paar Grad kühler, dort könnten die Pfifferlinge noch länger stehen. Dies wäre auch außerhalb der Sperrzone II.
... oder gleich ins Ausland
Wer noch weitere Wege nicht scheut, für den hat der Pilzfachmann einen Extra-Tipp: "Wir haben doch gerade Urlaubszeit. In Österreich geht es zurzeit richtig gut ab mit Steinpilzen." Auch hier sollten natürlich geltende Vorschriften beachtet werden.