Geld bei Haus-Renovierung entdeckt Ehepaar findet 400.000 D-Mark - und wird verurteilt
In einem alten Haus im Vogelsberg machen die neuen Eigentümer einen Sensationsfund: 400.000 Mark in bar. Doch der erweist sich nicht als Geldsegen. Stattdessen kassiert das Ehepaar hohe Geldstrafen - weil es einem schweren Irrtum unterliegt.
Es schien ein Glücksfall, eine wundersame Fügung wie im Film: Ein Ehepaar hat bei Renovierungsarbeiten in einem gekauften, alten Haus in Herbstein (Vogelsberg) knapp 400.000 D-Mark gefunden. Doch glücklich wurde das Paar mit dem riesigen Batzen Geld nicht - im Gegenteil: Ein Gericht verurteilte die Eheleute vor kurzem, weil sie den Fund unterschlagen hatten.
Nachdem die Geschichte aufgeflogen war, zeigte sich das Paar in dem Gerichtsverfahren am Amtsgericht Bielefeld (NRW) geständig. Es sei ein "katastrophaler Fehler" gewesen, räumte der Mann während der Verhandlung ein, wie der Lauterbacher Anzeiger berichtete. Das Paar hatte demnach den Plan, das Geld in einem Fundbüro abzugeben, um es sich später wieder abzuholen, wenn es keiner vermisst.
Geld im Nachttisch versteckt
Was war genau passiert? Das Paar hatte das Haus samt Grundstück nach dem Tod des Vorbesitzers erworben. Die Immobilie war recht heruntergekommen. Es musste entrümpelt und renoviert werden. Dabei fand das Paar im Dezember 2023 in einem Nachttisch exakt 386.680 D-Mark.
Die Scheine befanden sich in Lebensmittel-Verpackungen für Kaffee und Spekulatiusgebäck - datiert aus dem Jahr 1996. Jackpot, dachte sich das Paar. Denn im Haus bestand größerer Sanierungsbedarf als angenommen, erklärte das Paar im Verfahren.
Doch um sie für die Renovierung ausgeben zu können, mussten die D-Mark-Scheine, die bis Ende 2001 noch offizielles Zahlungsmittel waren, erst einmal als Fundsache gemeldet werden. Dazu fuhren die Eheleute nach Bielefeld (NRW). Ihre Tochter hatte dort laut den vor Gericht gemachten Angaben ohnehin einen Termin in einem Berufsbildungswerk.
Das Paar räumte aber auch ein, es habe gehofft, in einer großen Stadt würde der Geldfund weniger Aufsehen erregen. Die Staatsanwaltschaft warf den Eheleuten deshalb vor, sie hätten die Herkunft des Geldes verschleiern wollen.
Fundbüro verweigerte die Annahme des Geldes
Das Bielefelder Fundbüro nahm das Geld aber nicht an und schickte das verdächtige Paar zur Polizei. Dort erklärten sie, das Geld auf einem Schwimmbad-Parkplatz gefunden zu haben. Die Beamten wurden misstrauisch und setzten Ermittlungen in Gang.
Nachdem das Paar aufgeflogen war, kam es zum Prozess. Darin sah die Staatsanwaltschaft eine "hohe kriminelle Energie" bei den Angeklagten. Sie forderte deshalb eine Haftstrafe auf Bewährung für den Mann. Sogar der Vorwurf der Geldwäsche stand zunächst im Raum.
Statt Geldsegen mehr als 10.000 Euro Strafe
Schuldig gesprochen wurde das Paar letztlich aber wegen Unterschlagung. Der Ehemann bekam eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 70 Euro (9.100 Euro) und die Frau 90 Tagessätze zu je 15 Euro (1.350 Euro) - zusammen 10.450 Euro, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Strafmildernd wertete das Gericht, dass die Eheleute ein Geständnis ablegten und Reue zeigten. Sie seien durch das Ermittlungsverfahren auch sehr belastet gewesen, berichtete ein Gerichtssprecher. Die Eheleute unterlagen zudem einem großen Irrtum: "Ihr Motiv war, dass sie das Geld in das gekaufte alte und heruntergekommene Haus stecken wollten und das Gefühl hatten, dass ihnen das Geld dafür auch zustehen würde."
Geld hätte Hinterbliebenen zugestanden
Doch dem ist nicht so: Laut Gericht hätte das Geld den Hinterbliebenen des verstorbenen früheren Hausbesitzers zugestanden. Die neuen Eigentümer hätten den Geldfund im Haus melden müssen. Nicht alles, was sich im gekauften Haus befindet, gehört automatisch den neuen Besitzern.
So urteilte übrigens auch schon das Landgericht Düsseldorf in einem früheren Fall. Da hatte ein frischgebackener Hauseigentümer in einem Kachelofen zwei Geldkassetten gefunden. Inhalt: über 300.000 Euro. Die Zivilkammer in Düsseldorf entschied, dass der neue Eigentümer lediglich 5.000 Euro Finderlohn behalten durfte.
Fundsachen-Regel: Alles über 10 Euro ist abzugeben
Zurück in den Vogelsberg: Das Fundbüro der Kreisstadt Lauterbach erklärt zu den generellen Regeln. "Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Fundbüro gebracht werden." Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt fünf Prozent von dem Wert bis 500 Euro, übersteigt der Wert 500 Euro erhält der Finder 25 Euro plus drei Prozent des Wertes über 500 Euro.
Wird eine Fundsache allerdings innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige nicht abgeholt, haben Finder einen Anspruch auf Eigentumserwerb, wie das Lauterbacher Fundbüro erklärt. Und darauf spekulierte offenbar das Paar mit dem Geldfund in Herbstein.
Woher stammte das Geld?
Doch woher stammte eigentlich die gewaltige Geldsumme aus dem Nachttisch? Die Ermittlungen laufen seit der Abgabe des Geldes als Fundsache vor rund einem Jahr, wie das Gericht erklärte. Die Ermittler gehen davon aus, dass der verstorbene Hauseigentümer das Geld nicht legal erworben habe. Einen Beweis, dass es aus einem Verbrechen stammt, habe es aber auch noch nicht gegeben, erklärte der Gerichtssprecher.
Laut Gericht gab es zwischendurch den "vagen Verdacht", dass das Geld aus der Reemtsma-Entführung stammen könnte. "Ein Abgleich der Nummern mit den Nummern von gesuchten Scheinen führte indes zu keinem Ergebnis", sagte der Justiz-Sprecher. So bleibt die Herkunft des Geldes weiter ein Rätsel.