Sex mit 16-Jähriger Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Das Landgericht Frankfurt hat einen 30-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Mann hatte Geld für Geschlechtsverkehr mit einer 16-Jährigen gezahlt. Als Täterin sah das Gericht eine Mitschülerin.
Der Prozess gegen den 30 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung einer Jugendlichen mit Intelligenzminderung endete am Dienstag mit einem Freispruch für den Angeklagten.
"Es gibt eine Täterin", sagte der Vorsitzende Richter am Frankfurter Landgericht und nannte den Namen einer zur Tatzeit 15 Jahre alten Mitschülerin der Jugendlichen.
Mitschülerin wegen Zwangsprostitution verurteilt
Diese hatte das Mädchen davon überzeugt, gegen Geld in ihrem Beisein mindestens einmal Geschlechtsverkehr mit dem 30-Jährigen zu haben. Das Geld behielt die 15-Jährige.
Dies sei ein "krasser Missbrauch" seitens der Mitschülerin, sagte der Vorsitzende Richter. Sie wurde bereits im vergangenen Jahr vom Jugendgericht in Offenbach wegen Zwangsprostitution rechtskräftig verurteilt - zu einer Arbeitsauflage von 80 Stunden und der Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
Gericht hat Zweifel an Schuld des Mannes
An der Schuld des 30-Jährigen gebe es dagegen "nicht ausräumbare Zweifel", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann hatte zwar zugegeben, im Jahr 2022 einmal Geschlechtsverkehr mit der damals 16-Jährigen auf Vermittlung von deren Mitschülerin gehabt zu haben.
Er sei jedoch von einem höheren Alter des Mädchens ausgegangen, gewehrt habe sie sich nicht, sagte er.
Etwas anderes konnte ihm laut Richter in dem sechs Tage dauernden Strafprozess nicht bewiesen werden. Die Jugendliche hatte ihrer Lehrerin von dem Erlebten erzählt und dies als "Freundschaftsdienst" geschildert. Sie war laut Gericht verzweifelt auf der Suche nach Freundinnen.
"Wohl als nichts Schlimmes empfunden"
"Sie hat es wohl als nichts Schlimmes empfunden", so der Richter, es sei für sie "nicht emotionsbehaftet" gewesen. Erst nach den Reaktionen ihres Umfeldes habe sie berichtet, sich gewehrt zu haben.
Die Rechtsanwälte des Mannes hatten in dem Strafprozess einen Freispruch beantragt, die Staatsanwältin plädierte auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.