Sexueller Missbrauch: Priester aus Eppertshausen droht kirchliches Verfahren
Nach einer Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs droht einem katholischen Priester im Ruhestand aus Eppertshausen (Darmstadt-Dieburg) nun auch die Wiederaufnahme eines kirchlichen Verfahrens.
Das teilte das Bistum Mainz am Mittwoch mit. Das kirchliche Verfahren sei entsprechend den Vorgaben des Kirchenrechts während eines laufenden weltlichen Strafverfahrens ausgesetzt worden. Dem Geistlichen sei bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Februar 2023 die Ausübung aller priesterlichen und amtlichen Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit verboten worden. Nach Angaben eines Bistumssprechers könnte ihm dann auch der Verlust des Priesteramtes drohen.
Das Amtsgericht Dieburg hatte den Geistlichen am Dienstag wegen sexuellen Missbrauch zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 100 Euro verurteilt. Der Priester soll den Jungen in dessen Elternhaus umarmt und so stark an den Po gefasst haben, dass dies Schmerzen verursachte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Straftaten gegen Kinder ruht eine Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des Opfers.