Fast der gesamte Kreis Bergstraße betroffen Sperrzone II wird in Südhessen erneut ausgeweitet
Im Kampf gegen die Schweinepest erweitert der Kreis Bergstraße erneut die Sperrzone II, in der für Jäger und Waldbesucher strenge Auflagen gelten. Fast alle Gemeinden des Kreises sind nun betroffen.
Als Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weitet der Landkreis Bergstraße erneut die Sperrzone II aus. Diese umfasse nun alle Kommunen des Kreises mit Ausnahme von Hirschhorn und Neckarsteinach, teilte der Kreis am Montag mit.
Hintergrund sei der Fund eines mit ASP infizierten Schweines in Hemsbach (Baden-Württemberg), erklärte der zuständige Dezernent Matthias Schimpf. Dort hatte ein Jäger ein Wildschwein erlegt, bei dem die Seuche nachgewiesen wurde.
Keine Jagd, kein Pilzesammeln, kein Geo-Caching
Schimpf betonte, dass innerhalb der Sperrzone II strenge Ge- und Verbote gelten. So dürfe in der Schutzzone zum Beispiel nicht mehr gejagt werden. Im gesamten Gebiet gilt eine Anleinpflicht für Hunde.
Waldbesucher dürfen außerdem die Wege nicht mehr verlassen. Damit sind unter anderem auch das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten sowie Geocaching-Aktivitäten und andere Schnitzeljagden untersagt.
Mit den Maßnahmen soll verhindert werden, dass Wild aufgeschreckt wird und sich das ASP-Virus unter Umständen durch Fluchtverhalten weiterverbreitet.
Speisereste müssen außerdem an Wander- und Rastplätzen vor Tieren sicher entsorgt werden - zum Beispiel in geschlossenen Müllbehälter. "Denn gerade auch über Lebensmittel kann die hochansteckende, aber für Menschen ungefährliche Krankheit an Schweine übertragen werden", so Schimpf.
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen, sie soll am Dienstag veröffentlicht werden. Bei Nichtbeachtung der verhängten Auflagen drohen Bußgelder, wie der Kreis noch einmal betonte.
Die Gemeinde Hemsbach liegt südlich von Heppenheim hinter der hessisch-baden-württembergischen Landesgrenze im Rhein-Neckar-Kreis. Sie befindet sich auf einem Streifen, der geografisch in den Kreis Bergstraße hineinragt und auch die Gemeinde Laudenbach umfasst.
Nicht die erste Erweiterung der Schutzzone
Erst vor rund einer Woche hatte der Kreis Bergstraße die Sperrzone II wegen eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt (Darmstadt-Dieburg) ausgeweitet. In der Sperrzone I, einem weiter gefassten Bereich um die Sperrzone II herum, gilt das Wegegebot nicht. Hier gibt es aber Einschränkungen für Schweinehalter.