Korruptionsprozess Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Peter Feldmann
Im Korruptionsprozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Frankfurt haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Anklage hält Peter Feldmann der Vorteilsannahme in zwei Fällen für schuldig. Dessen Anwalt forderte einen Freispruch.
Im Korruptionsprozess gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) vor dem Landgericht Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 175 Euro gefordert - insgesamt 31.500 Euro. Zudem soll er 5.989 Euro Wertersatz leisten.
Ziel: Einfluss auf den Oberbürgermeister
Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass sich Feldmann im Zuge der AWO-Affäre in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat. Zum einen dadurch, dass seine spätere Ehefrau zu außergewöhnlich großzügigen Bezügen als Kita-Leiterin bei der AWO angestellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie sei überzeugt, dass Zübeyde Feldmann seinerzeit nicht eingestellt worden wäre, wenn es sich bei ihr nicht "um die Freundin des Oberbürgermeisters gehandelt" hätte. Für die Aufgabe hätten ihr Qualifikation und Berusferfahrung gefehlt.
Feldmann habe auch erkannt, dass das Angebot darauf abziele, ihn zu beeinflussen. Das Ehepaar Richter, dass den AWO-Kreisverbänden in Frankfurt und Wiesbaden vorstand, hätte sich schon zuvor das "Wohlwollen" Feldmanns gesichert, indem sie ihm eine Rückkehroption in eine Anstellung bei der AWO für den Fall gewährten, dass er als Oberbürgermeister abgewählt würde. Es sei zudem "völlig lebensfremd" anzunehmen, dass Feldmann über die Konditionen bei der Anstellung seiner späteren Ehefrau nicht informiert gewesen sei.
Einzahlungen auf das "Wohlwollenskonto"
Zwischen dem Ehepaar Richter und dem Oberbürgermeister habe eine "stillschweigende Unrechtsvereinbarung" gegolten, wonach sich Feldmann gegenüber der AWO bei der Führung seiner Amtsgeschäfte erkenntlich zeigen würde. Die Richters hätten im Laufe der Zeit auf eine Art "Wohlwollenskonto" eingezahlt.
Dazu zählten auch die von Hannelore Richter angeworbenen Spenden für den Oberbürgermeisterwahlkampf 2018. Später hätte sie die Erfüllung der "Unrechtsvereinbarung" seitens Feldmann immer wieder angemahnt - wie unter anderem in zahlreichen Kurznachrichten an den Ex-OB festgehalten.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es für die Strafbarkeit unerheblich sei, ob Feldmann seinen Teil der vermeintlichen Abmachung erfüllt habe. Es reiche aus, dass "der Anschein der Vorteilsannahmen erweckt wird".
Strafmindernd sei zu berücksichtigen, dass die Initiative in allen Fällen nicht vom Angeklagten, sondern von Hannelore Richter ausgegangen sei und Feldmann den Schaden, welcher der AWO entstanden sei, beglichen habe. Straßverschärfend müsse hingegen die "exponierte Stellung an der Spitze der Stadtverwaltung" berücksichtigt werden. Feldmann sei seiner Vorbildfunktion nicht gerecht geworden, so die Staatsanwaltschaft.
Feldmann nicht Teil des AWO-Skandals
Feldmanns Verteidiger forderten indes Freispruch für ihren Mandanten. Anwalt Christian Graßie erklärte, dass die Indizien gegen Feldmann nicht ausreichten, um von einer "Unrechtsvereinbarung" zwischen ihm und der Leitung der AWO in Frankfurt und Wiesbaden auszugehen.
Das Verfahren gegen seinen Mandanten habe bestätigt, dass in den AWO-Verbänden Frankfurt und Wiesbaden zahlreiche Missstände geherrscht hätten. Diese stünden jedoch nicht im Zusammenhang mit seinem Mandanten. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass Zübeyde Feldmann von Hannelore Richter eingestellt wurde, weil diese aufgrund ihrer Biografie und Herkunft als besonders geeignet erachtet worden wäre, um das Kita-Projekt in Frankfurt zu repräsentieren.
Darüber hinaus hätten die Zeugenaussagen bestätigt, dass weder die Konditionen der Anstellung - etwa der Dienstwagen - außergewöhnlich für die AWO gewesen seien noch die spontane Einstellung durch Hannelore Richter. Feldmann - dessen Verhältnis zu Frau Richter alles andere als freundschaftlich gewesen sei - habe zu keinem Zeitpunkt davon ausgehen müssen, dass die Einstellung seiner späteren Frau dazu diene, ihn zu beeinflussen. Auch die Anwerbung von Wahlkampfspenden durch die AWO - die der SPD nahe stehe - sei weder unüblich noch strafbar.
Frankfurter wählten Feldmann ab
Der 64-jährige Feldmann war am 6. November durch einem Bürgerentscheid abgewählt worden und ist seit 11. November nicht mehr im Amt.
Das Verfahren gegen Feldmann steht in Verbindung mit dem AWO-Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe gegen ehemalige Führungsfunktionäre des Verbands in Frankfurt und Wiesbaden. Gegen das Ehepaar Richter laufen ebenfalls Ermittlungen.
Das Plädoyer der Verteidigung wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Dann hat auch der Angeklagte noch die Gelegenheit eines letzten Wortes. Ob das Urteil im Verfahren gegen Peter Feldmann wie geplant am kommenden Mittwoch, 21. Dezember fallen wird, ist daher noch unklar.
Sendung: hr-iNFO, 14.12.2022, 14.30 Uhr
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