Persönliche und geschäftliche Interessen verquickt? Polizei und Finanzministerium haben neue Fragen an Steuergewerkschaft-Chef
Die Kriminalpolizei prüft, ob Michael Volz die Steuergewerkschaft für seine politischen Ambitionen eingespannt hat. Das Finanzministerium will von ihm wissen, ob er Fahrtkosten für Krankentage berechnet hat. Volz selbst sieht sich als Opfer einer Intrige.
Der "Fall Volz" nimmt wieder Fahrt auf. Nach hr-Informationen gehen Frankfurter Kriminalbeamte der Frage nach, ob Michael Volz als Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) Hessen die Infrastruktur und das Personal des Verbands für seine eigenen politischen und wirtschaftlichen Interessen zweckentfremdet hat.
Die Beamten haben ehemalige enge Mitarbeiter und Vertraute als Zeugen vernommen und werten umfangreiche interne Dokumente und Aufzeichnungen aus.
Hat Volz SPD-Aufgaben delegiert?
Dabei gehen die Ermittler der Frage nach, ob Volz Aufgaben, die seinen politischen Ambitionen in der SPD dienten, an Mitarbeiterinnen der DStG-Geschäftsstelle in Gelnhausen ausgelagert hat. Volz ist Vorsitzender der SPD-Fraktion in seiner Heimatgemeinde Birstein (Main-Kinzig).
Nach hr-Informationen hatte er bis vor kurzem noch Ambitionen, bei der anstehenden Landtagswahl als Kandidat anzutreten. Über die mögliche Verquickung von persönlichen Interessen mit Interessen der Gewerkschaft hatten der hr und die Frankfurter Rundschau bereits 2022 berichtet.
Krankgeschrieben - trotzdem Fahrtkosten kassiert
Unabhängig von den polizeilichen Prüfungen geht das hessische Finanzministerium Hinweisen nach, wonach Volz an Tagen, an denen er krankgeschrieben war, der DStG Hessen Fahrtkosten in Rechnung gestellt haben soll. Eine anonyme Quelle hat dem Ministerium Informationen über neun Krankentage im Jahr 2021 zugeschickt, an denen Volz gleichzeitig für die DStG unterwegs gewesen sein soll.
"Diese Unterlagen erwecken den Eindruck, dass Sie für alle der vorgenannten Krankheitstage Reisekosten gegenüber der DStG Hessen abgerechnet haben", heißt es in der Aufforderung zur Stellungnahme des Finanzamts Gelnhausen, die dem hr vorliegt. Das Ministerium hat die Behörde mit der Aufklärung beauftragt, da Volz dort seinen Dienst als Finanzbeamter verrichtet.
Weitere Vorwürfe gegen Volz
In dem Schreiben heißt es, Beamte hätten "sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen". Demnach sei es erklärungsbedürftig, wieso Volz der Gewerkschaft für die Tage Fahrtkosten in Rechnung gestellt habe, "obwohl Sie sich wie dargestellt an den betreffenden Tagen dienstunfähig krank gemeldet haben". An den neun Krankentagen soll Volz der Gewerkschaft knapp 700 Euro Fahrtkosten in Rechnung gestellt haben.
Die Pressestelle des Ministeriums bestätigte, "dass hier umfangreiche Unterlagen eingegangen sind". Die dienstrechtliche Prüfung sei inzwischen abgeschlossen, Volz werde nun "im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit eingeräumt, sich zu äußern". Außerdem werde momentan ein "weiterer Komplex" geprüft. Welche Vorwürfe diesem zugrunde liegen, erläuterte das Ministerium aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht.
Volz sieht sich als Opfer einer Intrige
Volz weist alle Vorwürfe von sich. "Offensichtlich werden Ihnen wiederholt von interessierter Seite interne Dokumente der DStG zur Verfügung gestellt. Nach unserer Einschätzung soll auf diese Weise ein aufrechter Gewerkschaftsvertreter der DStG diskreditiert werden", teilte der DStG-Landeschef zu den Überprüfungen durch Polizei und Finanzministerium mit.
Die DStG Hessen habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau erstattet, um zu klären, "ob - und wenn ja - welche kriminellen Individuen Dokumente aus den Geschäftsräumen der DStG zum Schaden der DStG entwendet und verbreitet haben, und diese weiterhin verbreiten".
Volz: Ursprüngliche Ermittlungen wurden eingestellt
Zu den Untersuchungen des Finanzministeriums erklärte Volz: "Der Landesvorsitzende wie auch andere Führungskräfte in der DStG Hessen haben sich, was die Trennung zwischen dienstlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten betrifft, sowohl dienstlich als auch ehrenamtlich korrekt verhalten." Weder der DStG Hessen noch dem Dienstherrn sei ein Schaden entstanden.
Volz legt Wert auf die Feststellung, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt die ursprünglichen Ermittlungen gegen ihn und andere Mitglieder der Landesleitung eingestellt hat. "Wir gehen allerdings davon aus, dass den Ermittlungsbehörden zeitversetzt zweimal dieselben Unterlagen zugeleitet wurden. Wenn den Ermittlungsbehörden etwas vorgelegt wird, muss sie dies prüfen."
Verfahren wegen überhöhten Fahrtkosten
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte die Einstellung des Verfahrens 2022, weil kein begründeter Tatverdacht mehr bestand. Bei den Ermittlungen ging es um Untreuevorwürfe gegen die gesamte Landesleitung der Gewerkschaft. Im Mittelpunkt stand der Verdacht, dass Volz der Gewerkschaft überhöhte Fahrtkosten in Rechnung gestellt haben könnte.
Für Verwunderung sorgte damals in der Öffentlichkeit, dass Volz sich die Fahrtkosten im Voraus in bar hatte ausbezahlen lassen. Diese Praxis wurde nach gewerkschaftsinterner Kritik inzwischen abgeschafft.
Laut Staatsanwaltschaft wurde gegen die Einstellung der Ermittlungen 2022 bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Einspruch eingelegt. Über diesen wurde noch nicht entschieden. Außerdem seien von "dritter Seite" umfangreiche Unterlagen vorgelegt worden, die die ursprünglichen und weitere Vorwürfe belegen sollen. "Diese Unterlagen werden im Rahmen der Entscheidung über eine mögliche Wiederaufnahme der Ermittlungen umfassend geprüft", erklärte eine Sprecherin.
Sendung: hr-iNFO, 15.03.2023, 6 Uhr
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