Kronzeugenregelung Strafrabatt für Schmugglerin

Weil sie mit ihrer Aussage die Festnahme eines Drogenhändlers in England möglich machte, hat eine 22 Jahre alte Drogen-Kurierin nach der Kronzeugenregelung einen deutlichen Strafrabatt bekommen.

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Das Landgericht Frankfurt verurteilte sie am Montag wegen Schmuggels von rund sechs Kilo Kokain zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Für den Schmuggel im Juli hatten die Hintermänner ihr 5.000 Euro versprochen.

Quelle: hessenschau.de