VGH-Entscheidung Straßenbeiträge: Kassel muss Millionen an Anwohner zurückzahlen
Nach einer VGH-Entscheidung muss die Stadt Kassel rund zehn Millionen Euro an Straßenbeiträgen zurückerstatten. Tausende Anwohner bekommen ihr Geld zurück – doch die Rückzahlung wird dauern.
Die Stadt Kassel muss seit April 2021 gezahlte Straßenbeiträge für mehr als 100 Straßen an Anwohnerinnen und Anwohnern zurückzahlen. Grund dafür ist ein Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VHG). Dieser besagt, dass die Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel nicht gültig ist.
Die Stadt wollte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vorgehen, doch ihr Antrag auf Berufung wurde abgelehnt. Somit bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen.
Ein Sprecher der Stadt Kassel bedauerte laut Mitteilung, dass "die von der Stadt vorgebrachten Gründe für die Zulassung der Berufung und die Rechtmäßigkeit der Satzung den Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht überzeugten".
Straßenbeiträge trotz aufgehobener Satzung weiter kassiert
Straßenbeiträge sind kommunale Abgaben, die Anwohner zahlen müssen, wenn Straßen erneuert oder verbessert werden. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen für eine bessere Beleuchtung. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG).
Obwohl die Stadtverordnetenversammlung die Straßenbeitragssatzung bereits 2019 aufgehoben hatte, sah sie weiterhin die Erhebung von Beiträgen für zuvor begonnene Maßnahmen vor. Das Verwaltungsgericht Kassel bewertete die festgelegten Beitragssätze jedoch als zu niedrig. Auf dieser Grundlage erklärte das Gericht die Satzung für nichtig.
Zwei Jahre bis zur Rückzahlung
Seit 2021 hat die Stadt Kassel nach eigenen Angaben rund 10.000 Bescheide verschickt und dabei über zehn Millionen Euro an Straßenbeiträgen eingenommen. Diese Bescheide werden nun aufgehoben, und die Stadt wird das Geld zurückerstatten. Betroffene müssen dafür nicht selbst aktiv werden – sie werden direkt von der Stadt kontaktiert, heißt es in der Mitteilung.
Allerdings wird die Rückzahlung voraussichtlich bis zu zwei Jahre dauern. Auch laufende Widerspruchsverfahren würden nun geprüft. Die aktuellen Rückzahlungen betreffen allerdings nur die Straßenbeiträge für Erneuerungen und Umbauten. Sogenannte Erschließungsbeiträge, die für den ersten Bau von Straßen erhoben werden, sind von der VGH-Entscheidung nicht betroffen.
Für die Stadt ist es der nächste Dämpfer. Erst im November 2024 war ein langjähriger Rechtsstreit entschieden worden. Dabei stellte sich heraus, dass Kassel zu hohe Wassergebühren abgerechnet hatte und nun rund 30 Millionen Euro an Haushalte zurückzahlen muss.