VGH-Entscheidung Straßenbeiträge: Kassel muss Millionen an Anwohner zurückzahlen
Nach einer VGH-Entscheidung muss die Stadt Kassel rund zehn Millionen Euro an Straßenbeiträgen zurückerstatten. Tausende Anwohner bekommen ihr Geld zurück – doch die Rückzahlung wird dauern.
Die Stadt Kassel muss seit April 2021 gezahlte Straßenbeiträge für mehr als 100 Straßen an Anwohnerinnen und Anwohner zurückzahlen. Grund dafür ist ein Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Dieser besagt, dass die Straßenbeitragssatzung der Stadt Kassel nicht gültig ist.
Die Stadt wollte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vorgehen, doch ihr Antrag auf Berufung wurde abgelehnt. Somit bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen.
Das Verwaltungsgericht hatte 2021 die alte Kasseler Straßenbeitragssatzung für ungültig erklärt, weil sie von den Vorgaben des hessischen Kommunalabgabengesetzes abwich: Denn die Satzung hatte den Gemeindeanteil an den Kosten für die Erneuerung von Anliegerstraßen auf 50 Prozent festgelegt, das war ein Prozentpunkt mehr als im Gesetz vorgegeben.
Ein Sprecher der Stadt Kassel bedauerte laut Mitteilung, dass "die von der Stadt vorgebrachten Gründe für die Zulassung der Berufung und die Rechtmäßigkeit der Satzung den Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht überzeugten".
Betroffen von der Entscheidung des VGH sind etwa 10.000 Anlieger von etwa 100 Straßen, deren Sanierung vor dem Herbst 2019 begonnen worden war. Die Anlieger waren später zur Kasse gebeten worden, obwohl die Stadtverordnetenversammlung die Straßenbeitragssatzung im September 2019 ganz aufgehoben hatte.
Diese Bescheide werden nun aufgehoben, und die Stadt wird das Geld zurückerstatten. Insgesamt erhalten die Anlieger zehn Millionen Euro zurück. Betroffene müssen dafür nicht selbst aktiv werden – sie werden direkt von der Stadt kontaktiert, heißt es in der Mitteilung.
Zwei Jahre bis zur Rückzahlung
Allerdings wird die Rückzahlung voraussichtlich bis zu zwei Jahre dauern. Auch laufende Widerspruchsverfahren würden nun geprüft. Die aktuellen Rückzahlungen betreffen allerdings nur die Straßenbeiträge für Erneuerungen und Umbauten. Sogenannte Erschließungsbeiträge, die für den ersten Bau von Straßen erhoben werden, sind von der VGH-Entscheidung nicht betroffen.
Für die Stadt ist es der nächste Dämpfer. Erst im November 2024 war ein langjähriger Rechtsstreit entschieden worden. Dabei stellte sich heraus, dass Kassel zu hohe Wassergebühren abgerechnet hatte und nun rund 30 Millionen Euro an Haushalte zurückzahlen muss.
Straßenbeiträge sind kommunale Abgaben, die Anwohner zahlen müssen, wenn Straßen erneuert oder verbessert werden. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen für eine bessere Beleuchtung. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG).