Streit um Planungskosten für Reha-Zentrum Landgericht weist Klage gegen Hochtaunus-Kliniken ab

Die Betreiber des Reha-Zentrums Neuroneum in Bad Homburg wollten 240.000 Euro Schadenersatz vom Hochtaunuskreis. Nach gescheiterten Verhandlungen über einen Neubau waren sie auf den Planungskosten sitzengeblieben. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.

hessenschau vom 28.03.2024
Die Neuroneum-Räume in diesem Gebäude reichten nicht - ein Neubau sollte her. Bild © hr
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Der Richter vor dem Frankfurter Landgericht sieht im Neubau eines Reha-Zentrums ein "gesellschaftlich sinnvolles Projekt". Doch bei den Planungen war es zum Streit zwischen den Betreibern und dem Hochtaunuskreis gekommen. Der Neubau in Bad Homburg scheiterte, doch bis zu diesem Zeitpunkt waren hohe Kosten entstanden.

Die Betreiber des Reha-Zentrums Neuroneum wollten 240.000 Euro Schadenersatz vom Hochtaunuskreis. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.

Zur Vorgeschichte: Das Neuroneum in Bad Homburg ist eine Reha-Einrichtung für Menschen mit schweren Hirnverletzungen. Aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet kommen Patienten, um mit modernsten Methoden zum Beispiel wieder besser laufen oder sprechen zu lernen. Die Nachfrage ist so groß, dass das Zentrum auf dem Gelände der Kreisklinik nicht genug Platz bietet - ein Neubau sollte her.

Von 2021 an liefen Gespräche, um auf einer Brachfläche, die an das Klinikgelände grenzt, ein größeres Gebäude zu errichten. Die Neuroneum-Betreiber kauften ein Grundstück im Erbbaurecht, beauftragten die Planungsarbeiten. Nach eigenen Angaben zahlten sie dafür mehrere hunderttausend Euro aus dem Privatvermögen.

Streit über Wegerecht und Kosten

Während der Verhandlungen mit den Hochtaunus-Kliniken kam es zu Streitigkeiten über Wegerechte und Erschließungskosten. Die Klinik hätte Wegerechte für 70 Meter Straße einräumen müssen, damit Patienten zu dem Gebäude hätten gelangen können. Auch für Wasser- und Stromleitungen wäre die Zustimmung der Klinik erforderlich gewesen.

Alle Beteiligten seien frühzeitig und umfassend in die Vorbereitung des Projekts einbezogen worden, geben die Neuroneum-Betreiber an. Dazu gehörten die Stadt Bad Homburg, die Kreiskliniken und später auch der Aufsichtsratsvorsitzende der Kliniken, Landrat Ulrich Krebs (CDU).

Mit dem Fortschreiten der Planungen hätten Klinik und Kreis immer neue Forderungen gestellt. Zunächst sollten sich die Betreiber mit rund 500.000 Euro an den Erschließungskosten des Klinikgeländes beteiligen und 100.000 Euro Entschädigung zahlen. Zum Schluss hätten sie eine Entschädigung von 100.000 Euro plus 2.400 Euro monatlich für die Straßennutzung auf dem Klinikgelände zahlen sollen.

Die Betreiber machten sich schließlich auf die Suche nach einer anderen Lösung für das Neuroneum und wollten nun mindestens 240.000 Euro Schadenersatz für die bereits entstandenen Kosten.

Vergleich gescheitert

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt verwies der Anwalt der Hochtaunus-Kliniken am Montag auf die gesetzliche Vertragsfreiheit. Diese habe es seiner Mandantin erlaubt, offene Vertragsverhandlungen zu führen.

Die Betreiber des Neuroneum hätten die Verhandlungen Mitte 2023 von sich aus abgebrochen und könnten nun keinen Schadenersatz von der gemeinnützigen Klinikgesellschaft verlangen. Dem Versuch des Richters, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen, erteilte er eine Absage. "Mehr als die Betreiber kann man das Tischtuch nicht zerreißen."

Klage abgewiesen

Aus Sicht des Richters ist unstrittig, dass es sich bei dem Neubau um ein "gesellschaftlich sinnvolles Projekt" handelt. Zudem hätten die Betreiber in einem "erweiterten Stakeholder-Ansatz" alle Betroffenen an Bord geholt. Angesichts der zu behandelnden Patienten sei auch eine gewisse Dringlichkeit des Neubaus nachvollziehbar. In der Verhandlung ging es aber nicht um diese, für viele Patienten und deren Angehörige relevanten Punkte.

Es musste die juristische Frage geklärt werden, ob die Vertragsverhandlungen schon so weit fortgeschritten waren, dass die Betreiber des Reha-Zentrums bei der Beauftragung der Neubauplanung darauf vertrauen durften, dass der Landkreis und sie sich einig sind. Der Richter kam zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall war.

Neuroneum mit neuem Standort in Oberursel

Damit muss die beklagte Hochtaunus-Klinik die Kosten für die bereits erfolgten Planungen des Neubaus nicht übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es soll den Streitparteien in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Betreiber des Neuroneums in Berufung gehen.

Das Neuroneum hat inzwischen einen neuen Standort in Oberursel (Hochtaunus) gefunden. Im Frühjahr wird das ambulante Reha-Zentrum dem Gesundheitscampus auf dem Gelände der Hochtaunus-Klinik den Rücken kehren und in der Nachbarstadt Patienten behandeln.

Redaktion: Caroline Wornath

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de