Tatorte Bad Homburg und Frankfurt Sechs Geldautomatensprenger wegen versuchten Mordes angeklagt
Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat gegen sechs Männer Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes erhoben. Mit Geldautomatensprengungen sollen sie nicht nur fette Beute gemacht, sondern auch Menschenleben in Gefahr gebracht haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat nach eigenen Angaben vom Mittwoch bundesweit erstmalig im Zusammenhang mit der Sprengwirkung bei Geldautomatensprengungen Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes erhoben. Beschuldigt werden sechs Männer im Alter zwischen 26 und 32 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, 2022 und 2023 mehrere Geldautomaten in Hessen gesprengt zu haben.
Auch in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen soll die Gruppe, die der niederländischen Geldautomatensprengerszene zugerechnet wird, in unterschiedlichen Besetzungen tätig gewesen sein. Außerdem angeklagt sind sie wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen, des gewerbsmäßigen Diebstahls sowie der Sachbeschädigung.
Explosion mitten in der Fußgängerzone in Bad Homburg
Der Vorwurf des versuchten Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln bezieht sich auf zwei Taten im Jahr 2023: im Mai in Bad Homburg und im Juni in Frankfurt-Fechenheim. Insgesamt wurden bei beiden Taten 365.000 Euro Beute gemacht.
Der gesprengte Geldautomat in Bad Homburg lag in zentraler Lage in der Fußgängerzone. In unmittelbarer Nähe befinden sich viele Wohnhäuser, Bushaltestellen und ein Taxistreifen. Auch nachts und am Wochenende sei dort viel Betrieb, so die Staatsanwaltschaft. Verletzt wurde niemand, es entstand ein Schaden von über 300.000 Euro.
Die Anklage geht davon aus, dass den Tätern klar war, dass sie keine Kontrolle über die Heftigkeit der Explosion haben würden und dass das für viele Menschen tödlich hätte ausgehen können. Die Täter hätten somit vorsätzlich gehandelt.
Menschenleben in Fechenheim in Gefahr
Auch in Frankfurt standen die vier Geldautomaten, um deren Sprengung es in der Anklage geht, in einer Sparkassenfiliale mitten in einem Wohngebiet in der Altstadt von Fechenheim.
Im Haus direkt über der betroffenen Filiale befindet sich eine Wohnung, auch im nahen Umfeld wohnen viele Menschen. Verletzt wurde durch die Sprengungen niemand, der Schaden an Inventar und Gebäude belief sich auf 610.000 Euro. Auch in diesem Fall geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Täter Tote in Kauf nahmen, um an ihre Beute zu kommen.
In beiden Fällen lieferten sich die Täter auf der Flucht Verfolgungsjagden mit der Polizei, einige Männer konnten die Einsatzkräfte später festnehmen.
Dem 31 Jahre alten Hauptbeschuldigten wirft die Behörde die Beteiligung an vier Geldautomatensprengungen vor. Ein 28-Jähriger soll bei zwei vollendeten und einer versuchten Geldautomatensprengung dabei gewesen sein. Einem 26-Jährigen wird die Beteiligung an zwei Geldautomatensprengungen und den weiteren Männern die Beteiligung an jeweils einer Geldautomatensprengung zur Last gelegt.
Sie alle waren aber laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft an mindestens an einer der beiden Sprengungen beteiligt, in denen es um den Vorwurf des versuchten Mordes geht. Weitere Sprengungen, die der Gruppe angelastet werden, fanden unter anderem in Neu-Isenburg (Offenbach) und im Hessen-Center in Frankfurt-Bergen-Enkheim statt. Die Gesamtbeute liegt bei rund 870.000 Euro, der entstandende Sachschaden bei über 2,5 Millionen Euro.
Alle Angeschuldigten sitzen seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.
Redaktion: Katrin Kimpel
Sendung: hr-iNFO, 22.05.2024, 15.30 Uhr