Radfahrerin in Frankfurt gestorben Taxifahrer nach tödlichem Autotür-Unfall zu Geldstrafe verurteilt

Nach einem tödlichen Unfall in Frankfurt ist ein Taxifahrer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte die Autotür geöffnet, eine Fahrradfahrerin war dagegen geprallt und einen Tag später gestorben.

Fahrrad an Laternenpfahl, davor Blumen und Grablichter.
An der Taunusanlage in Frankfurt wurde zur Erinnerung an die Radfahrerin ein "Ghostbike" aufgestellt. (Archivfoto) Bild © Alexander Pessler (hr)
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Ein Taxifahrer wurde am Montag vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Deswegen hatte ihn die Staatsanwaltschaft angeklagt.

Der 32-Jährige hatte sein Taxi Ende August in einer Parkbucht nahe der Alten Oper abgestellt und die Fahrertür geöffnet. In diesem Moment kam eine 60 Jahre alte Radfahrerin angefahren. Sie konnte der geöffneten Tür nicht mehr ausweichen und prallte ungebremst dagegen.

Radfahrerin starb an schweren Kopfverletzungen

Die Frau stürzte und zog sich so schwere Kopfverletzungen zu, dass sie am nächsten Tag im Krankenhaus starb. Laut Anklage hatte sie keinen Helm getragen. Der Taxifahrer erlitt einen Schock. Er hatte die Tür geöffnet, weil er einem Fahrgast helfen wollte.

Zur Erinnerung an den tödlichen Fahrradunfall wurde an der Taunusanlage ein sogenanntes Ghostbike aufgestellt. Das weiß gestrichene Fahrrad mit Grablichtern und Blumen soll Autofahrer zur Vorsicht mahnen.

Radfahrer können Dooring kaum vorbeugen

Beim sogenannten Dooring handelt sich nicht um die häufigste Unfallart für Radfahrer, jedoch um eine, der sie kaum vorbeugen können. Auch vorausschauendes Fahren stoße hier an seine Grenzen, sagte Unfallexperte Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits im März.

"Ein Radfahrer mit 20 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von rund elf Metern. Das heißt, er müsste fast drei Wagenlängen vorausschauen." Die Vermeidung liege auf Seite der Autofahrer, sagte Brockmann.

Stadt will Gefahrenstellen reduzieren

Als Gegenmaßnahme müssten Straßen umgeplant werden, um Radfahrer mit ausreichendem Abstand an parkenden Autos vorbeizuführen. Nötig sei ein Trennstreifen von mindestens 75 Zentimetern, der mindestens in allen Fahrradstraßen vorhanden sein müsse, forderte der Unfallexperte.

Stefan Lüdecke, Referent im Mobilitätsdezernat, sagte, in Frankfurt werde an der Reduzierung potenzieller Gefahrenstellen gearbeitet. Bei Neuplanungen und Sanierungen werde ein Trennstreifen geschaffen. Zudem lege die Stadt baulich getrennte Radwege an.

Stellenweise würden auch Parkplätze abgeschafft, um die Sicherheit zu erhöhen, bis eine andere Möglichkeit umgesetzt werden könne. Das gelte für die Stelle an der Taunusanlage, an der die Radfahrerin tödlich verletzt wurde.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 26.06.2023, 6 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Heike Borufka