Tödliche Polizeischüsse im Frankfurter Bahnhofsviertel Bruder von getötetem Amin Farah will Klage erzwingen

Vor zweieinhalb Jahren hat ein Polizist den damals 23 Jahre alten Amin Farah im Frankfurter Bahnhofsviertel erschossen. Die Staatsanwaltschaft geht von Notwehr aus. Farahs Bruder glaubt das nicht und ruft jetzt das Frankfurter Oberlandesgericht an.

Polizeiabsperrung mit Einsatzwagen im Frankfurter Bahnhofsviertel
Straßensperre im August 2022 nach den tödlichen Schüssen im Bahnhofsviertel. Bild © picture-alliance/dpa

Der Fall Amin Farah geht weiter. Sein Bruder Abdiwali Farah hat beim Oberlandesgericht (OLG) einen Antrag auf Klageerzwingung gestellt. Das hat eine OLG-Sprecherin auf hr-Anfrage bestätigt. Abdiwali Farah will erreichen, dass die Totschlagsermittlungen gegen einen Polizisten wieder aufgenommen werden und Anklage erhoben wird.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Juli vergangenen Jahres eingestellt. Der Anfangsverdacht des Totschlags hatte sich aus Sicht der Ermittler nicht bestätigt. Der Polizist habe in Notwehr gehandelt, weil Farah ihn mit einem Messer bedroht habe.

Der Beamte hatte laut Staatsanwaltschaft insgesamt sechs Schüsse abgegeben. Einer verfehlte Farah, zwei trafen ihn in den Arm, einer in die Brust, einer in die Schulter und einer in den Kopf.

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Anwältin: "Kette von Fehlentscheidungen"

Die Anwältin des Bruders, Beate Böhler aus Berlin, geht nicht von Notwehr aus. Insbesondere der Schuss, der aus kurzer Distanz senkrecht in Farahs Schädel abgefeuert wurde, passe nicht dazu. Das Schussgutachten, das die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, lasse viele Fragen offen – etwa die, in welcher Reihenfolge die Schüsse genau abgegeben wurden.

Böhler hält den gesamten Polizeieinsatz für unverhältnismäßig, sie spricht von einer "Kette von Fehlentscheidungen".

Polizisten waren am frühen Morgen des 2. August 2022 in Farahs Hotelzimmer im Frankfurter Bahnhofsviertel eingedrungen, nachdem sie das Zimmer mit einer Ramme geöffnet und einen Polizeihund hineingeschickt hatten. Damit habe die Polizei die Lage unnötig eskaliert, sagt Böhler. Farah habe sich zu dem Zeitpunkt allein in seinem Zimmer aufgehalten, es sei keine Gefahr von ihm ausgegangen.

Prostituierte mit Messer bedroht

Farah hat den Ermittlungen zufolge zwei Prostituierte mit einem Messer bedroht. Außerdem wollte eine Prostituierte eine Schusswaffe bei Farah gesehen haben, die sich aber hinterher als Attrappe herausstellte. In der Polizeidatenbank war Farah nach Angaben des Innenministeriums zudem als "bewaffnet, gewalttätig und drogenabhängig" gemeldet. Die Polizei ging deshalb von einer Bedrohungslage aus, auch wenn die Prostituierten zum Zeitpunkt des Zugriffs das Hotel längst unversehrt verlassen hatten.

Über den Polizisten, der die Schüsse abgegeben hat, ist dagegen nichts bekannt. Auch die Staatsanwaltschaft kennt weder seinen Klarnamen noch die Personalakte. Der Beamte gehörte zu einem Spezialeinsatzkommando (SEK), das in jener Nacht gerufen wurde. Bei solchen Einsatzkräften wird in der Regel die Identität geschützt. In der Ermittlungsakte taucht er dem Vernehmen nach nur mit einer Kenn-Nummer auf.

Der Polizist ist für den hr nicht für eine Stellungnahme zu erreichen, das Polizeipräsidium Frankfurt wollte sich auf Anfrage nicht öffentlich äußern.

Bruder scheiterte mit Beschwerde

Farahs Bruder hatte, unmittelbar nachdem die Ermittlungen eingestellt worden waren, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Doch diese wies die Beschwerde Anfang des Jahres zurück. Mit dem Antrag beim Oberlandesgericht geht der Bruder nun den vorerst letzten Schritt, um doch noch eine Klage gegen den Polizisten zu erzwingen.

Derzeit hat die Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zu begründen, warum die Ermittlungen eingestellt wurden. Dann werde das Gericht entscheiden, so die OLG-Sprecherin. Es könne Farahs Antrag zurückweisen - oder aber anordnen, dass Klage erhoben beziehungsweise weiter ermittelt werden müsse. Gegen diese Entscheidung wäre dann keine weitere Beschwerde beim OLG zulässig.

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Quelle: hessenschau.de