Frankfurter Landgericht Bewährungsstrafe nach tödlichem Schlag auf Frankfurter Fußballplatz
Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch einen Faustschlag bei einem Jugendfußballturnier in Frankfurt ist das Urteil gefallen: Der minderjährige Angreifer erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Die Jugendkammer des Landgerichts Frankfurt sprach den 17 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag der vorsätzlichen Körperverletzung sowie der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Er wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht mitteilte.
Damit darf der Jugendliche, der seit zehn Monaten in Untersuchungshaft saß, wieder auf freien Fuß. Der 17-Jährige muss sich regelmäßig bei Gericht melden und über seine Lebensumstände informieren.
Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gericht auf zwei Jahre und drei Monate Jugendhaft ohne Bewährung plädiert. Die beiden Verteidiger des 17-Jährigen forderten Bewährungsstrafen von einem Jahr, beziehungsweise neun Monaten. Die Familie und Verteidigung hatten noch kurz vor Urteil auf einen Freispruch gehofft.
Der 17-Jährige musste sich seit Ende Januar vor der 3. Großen Jugendkammer des Frankfurter Landgerichts verantworten. Das Verfahren fand wegen seines jungen Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt: Bei Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Schlägerei auf dem Platz nach Fußballspiel
Ein 15-Jähriger aus Berlin war am Pfingstsonntag vergangenen Jahres nach einer Schlägerei während eines internationalen Jugendfußballturniers im Frankfurter Stadtteil Eckenheim an seinen schweren Verletzungen gestorben.
Nach dem Halbfinale zwischen dem JFC Berlin und dem französischen FC Metz, das die Berliner für sich entschieden hatten, war es auf dem Vereinsgelände von Viktoria Preußen zu einer Auseinandersetzung zwischen den französischen und den deutschen Spielern gekommen, die Staatsanwaltschaft sprach von einem "Tumult".
Laut Anklage soll der damals 16 Jahre alte Angeklagte den 15-jährigen Berliner gegen die Wange beziehungsweise den Hals geschlagen haben. Der Jugendliche brach daraufhin zusammen. Im Krankenhaus wurden schwerste Hirnverletzungen festgestellt. Drei Tage nach dem Vorfall wurde der 15-Jährige für hirntot erklärt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Man werde "alle weiteren Schritte besprechen", sagte der Rechtsanwalt des getöteten Jugendlichen dem hr.
Redaktion: Antje Buchholz
Sendung: hr-iNFO, 07.03.2024, 16 Uhr