Mit 130 km/h über mehrere rote Ampeln gefahren Tödlicher Unfall in Wiesbaden: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen einen Autofahrer, der mit Tempo 130 im Wiesbadener Stadtgebiet einen Unfall verursacht haben soll. Dabei war ein 30 Jahre alter Familienvater ums Leben gekommen.
Nach einem tödlichen Unfall in Wiesbaden hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage wegen Mordes gegen den Fahrer erhoben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft dem hr. Zuvor hatte der Wiesbadener Kurier berichtet.
Der 24 Jahre alte Mann soll im Oktober vergangenen Jahres im Wiesbadener Stadtgebiet mit Tempo 130 gerast und dabei mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert sein, das gerade abbiegen wollte. Der 30 Jahre alte Fahrer des verunglückten Wagens, der kurz davor Vater geworden war, starb. Der 24 Jahre alte Unfallverursacher und seine Beifahrer wurden schwer verletzt.
Neue Erkenntnisse: Mehrere rote Ampeln ignoriert
Nach neuesten Erkenntnissen sei der Beschuldigte über mehrere rote Ampeln gefahren, schrieb die Staatsanwaltschaft dem hr am Montag. Zuvor ging man lediglich von einer roten Ampel aus.
Seit 2020 können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Raser, die einen tödlichen Unfall verursachen, in Ausnahmefällen wegen Mordes angeklagt werden. Dabei muss ein gewisser Vorsatz nachgewiesen werden.
Unfallhergang aufwendig rekonstruiert
Die Situation wurde im Januar aufwendig rekonstruiert. Die Ergebnisse seien inzwischen vollständig ausgewertet. Im Rahmen der Ermittlungen wurden Polizeibeamte und Polizeischüler beauftragt, Szenen der tödlichen Fahrt mit baugleichen Fahrzeugen nachzustellen.
Dabei wurde sowohl eine Fahrt bei fließendem Verkehr als auch eine Fahrt ohne weiteren Verkehr durchgeführt. Die entsprechenden Zufahrtsstraßen wurden zeitweise gesperrt, um die Lichtverhältnisse zur Unfallzeit zu simulieren. Kameras und eine Drohne wurden eingesetzt, um die Fahrt zu dokumentieren und weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Angeklagter weiterhin in Untersuchungshaft
Warum der 24 Jahre alte Autofahrer mit vier Bekannten und Familienangehörigen - unter ihnen ein 7-jähriges Kind - im Auto so schnell fuhr, sei weiterhin unklar. Die Ermittler gingen ursprünglich davon aus, dass er sich an einem Autorennen beteiligte. Dieser Verdacht wurde mittlerweile fallen gelassen.
Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft. Hauptverhandlungstermine seien seitens des Landgerichts Wiesbaden noch nicht festgelegt worden. Es liege derzeit noch kein Eröffnungsbeschluss vor.
Sendung: hr-iNFO, 17.4.2023, 17.30 Uhr
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