"Transe" ist Schimpfwort Blogger unterliegt im Rechtsstreit mit trans Frau

Die Bezeichnung "Transe" ist ausschließlich abwertend. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht festgestellt. Damit setzte sich ein trans Frau gegen einen Blogger durch.

Justizia und Gerichtsakten (picture alliance / dpa)
Justizia und Gerichtsakten (picture alliance / dpa) Bild © picture alliance / dpa

Eine trans Frau kann einer Gerichtsentscheidung zufolge verlangen, nicht als "Transe" bezeichnet zu werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) nach Angaben vom Freitag. Dem Wort komme "ausschließlich eine abwertende Bedeutung" zu, begründeten die Richter die Entscheidung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf einer Stufe mit dem Schimpfwort "Schwuchtel".

Das Gericht bestätigte damit einen Unterlassungsanspruch der klagenden trans Frau, dem zuvor bereits das Frankfurter Landgericht stattgegeben hatte. Die Klägerin ist laut Gerichtsangaben seit etwa 40 Jahren eine trans Frau, die sich unter anderem in Sozialen Medien gegen Transfeindlichkeit einsetzt.

"Öffentlich ausgetragene Privatfehde"

Der Beklagte betreibt einen Blog. Dort veröffentlichte er einen Artikel mit der Überschrift "Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein". Die beiden waren schon zuvor in den sozialen Medien aneinandergeraten. Das Gericht sprach von einer "öffentlich ausgetragenen Privatfehde".

Nach dem Text mit dieser Überschrift forderte die Frau eine Unterlassungserklärung. Das Landgericht gab dem im Eilverfahren statt. Die Berufung des Mannes hatte keinen Erfolg: Das OLG sah den Fall genauso.

"In hohem Maße verletzend und diskriminierend"

Der zuständige Pressesenat des OLG bewertete die Aussage laut Mitteilung als Meinungsäußerung, die zwar nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreite, aber von einem "Durchschnittsleser als gezielte Herabsetzung der Klägerin" verstanden werde. Dem Wort "Transe" komme nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ausschließlich eine abwertende Bedeutung zu. Es sei als Schimpfwort "in hohem Maße verletzend und diskriminierend", hieß es weiter.

Durch dieses Schimpfwort erlange auch die Wendung "zieht den Schwanz ein" für den Durchschnittsleser eine sexuelle Nebenbedeutung, die im konkreten Zusammenhang mit einer trans Frau in besonderem Maße herabsetzend ausfalle, erklärte das OLG weiter.

Da der Durchschnittsleser die Möglichkeit in Betracht ziehe, dass die Klägerin ihr männliches Geschlechtsteil habe entfernen lassen, werde sie im Sinn eines Sprachspiels in menschenverachtender Weise ins Lächerliche gezogen, "da nichts eingezogen werden kann, was nicht vorhanden ist", hieß es.

Keine Satire, keine Ironie

Als satirische Äußerung könne die Wendung zudem nicht gewertet werden. Denn sie enthalte keine Signale, die auf Satire hindeuteten. Auch fehlen laut Gericht Signale, welche die Aussage nur ironisch erscheinen lassen. Das Recht der Meinungsfreiheit des Beklagten überwiege hier außerdem nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien sei eine derart menschenverachtende Herabwürdigung der Klägerin nicht zu rechtfertigen, erklärte das Gericht.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung fiel bereits am Donnerstag und ist nicht anfechtbar.

In einem ähnlichen Fall hatte die Klägerin in der Vergangenheit einen juristischen Erfolg gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt erzielt. Dieser hatte sie in einem Blog als Mann bezeichnet.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Beitrags hatten wir berichtet, dass es sich bei dem Beklagten des aktuellen Falls um Julian Reichelt handele. Das ist nicht korrekt. Die aktuelle Entscheidung des OLG fiel unabhängig vom juristischen Streit zwischen der Klägerin und Reichelt. Der Beklagte ist in diesem Fall ein anderer Blogger. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 12.07.2024, 14.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, AFP