Fahrlässige Tötung auf A3 Transporterfahrer nach tödlichem Unfall zu drei Jahren Haft verurteilt
Nach einem tödlichen Unfall auf der A3 am Frankfurter Flughafen muss der Fahrer eines Transporters drei Jahre in Haft. Er hatte nach einem Auffahrunfall einen Ersthelfer angefahren, der 33-Jährige starb.
Vor dem Amtsgericht Groß-Gerau ist am Mittwoch ein 39 Jahre alter Transporterfahrer wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er soll betrunken an einer Unfallstelle auf der A3 im vergangenen Mai einen Folgeunfall verursacht haben, bei dem ein Ersthelfer ums Leben kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr als 1,3 Promille Alkohol im Blut
Laut Staatsanwaltschaft fuhr der 39-Jährige mit 120 Stundenkilometern über die Autobahn, als er mit dem Transporter in eine Unfallstelle prallte. Der Unfallverursacher soll zum Unfallzeitpunkt mehr als 1,3 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
Zuvor waren zwischen dem Frankfurter Kreuz und Kelsterbach (Groß-Gerau) zwei Autos in einen Auffahrunfall verwickelt, der relativ glimpflich verlief. Ein weiteres Auto hielt daraufhin auf dem Standstreifen an. Die drei Insassen im Alter von 21, 28 und 33 Jahren stiegen aus und liefen auf die Fahrbahn, um den Unfallbeteiligten zu helfen.
Insgesamt elf Verletzte
In diesem Moment fuhr der mit insgesamt fünf Männern besetzte Transporter in die Unfallstelle und prallte gegen die beschädigten Autos. Er traf dabei auch den 33 Jahre alten Ersthelfer, der noch an der Unfallstelle starb.
Ein weiterer Ersthelfer wurde bei dem Unfall auf den rechten Fahrstreifen geschleudert. Nach Polizeiangaben wurde der Mann dann von einem zunächst unbekannten Kleinwagenfahrer erfasst, wenige Meter mitgeschleift und letztlich überfahren. Dieser Ersthelfer kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Bei den Unfällen wurden insgesamt elf Menschen verletzt, sechs von ihnen schwer, darunter auch einige lebensbedrohlich.
Sendung: hr-iNFO, 01.02.2023, 6.30 Uhr
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