Neue Details bekannt Kamera überführt Beamte - Polizisten bestehlen Todesopfer
Zwei Beamte der Kriminalpolizei Südhessen sollen im Haus eines Toten in Ober-Ramstadt Bargeld und weitere Gegenstände gestohlen haben. Eine Überwachungskamera filmte die beiden mit Geldscheinen in der Hand.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen einen 54 Jahre alten Kriminalbeamten und eine 52 Jahre alte Kollegin wegen des Verdachts gemeinschaftlicher Unterschlagung. Beide sollen für das Polizeipräsidium Südhessen arbeiten, teilte das Präsidium in einer Stellungnahme am Montagnachmittag mit.
Die beiden Ermittler sollen im November 2022 bei einem Einsatz in Ober-Ramstadt (Darmstadt-Dieburg) Bargeld - einige 50-Euro-Scheine - und nicht näher beschriebene weitere Gegenstände aus einer Wohnung entwendet haben, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf hr-Nachfrage präzisierte. Die Beamten seien wegen eines Todesermittlungsverfahrens im Einsatz gewesen und sollten dort den Tatort aufnehmen.
Das ist eigentlich eine Routinetätigkeit: Immer wenn jemand wegen ungeklärter Todesursache stirbt, kommt die Polizei und untersucht, ob ein Verbrechen in Frage kommt. In diesem Fall war die Person eines natürlichen Todes gestorben, ein Verbrechen könnte aber nun dennoch vorliegen - allerdings bei den Beamten.
Kamera filmte die Tat
Was die mutmaßlichen Täter wohl nicht wussten: Sie wurden von einer Überwachungskamera gefilmt. Man gehe von einem dreistelligen Betrag aus, der entwendet wurde, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Der Verstorbene hatte den Angaben zufolge seine Wohnung überwachen lassen. Im Nachhinein hätten sich Angehörige mit den Videoaufnahmen an die Polizei gewandt. Im Rahmen der Ermittlungen habe einer der Beamten die Tat bereits eingeräumt und sich für sein Verhalten entschuldigt. Die 52 Jahre alte Kripobeamtin habe demnach bisher von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Streng genommen: kein Diebstahl
Gegen die zwei Beamten werde nun ermittelt - nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Unterschlagung: eine juristische Unterscheidung, die allerdings den gleichen Strafrahmen habe, so die Staatsanwaltschaft. Weil der Geschädigte zum Tatzeitpunkt bereits tot war, ermittele man offiziell wegen Unterschlagung, etwa den Erben gegenüber.
Der südhessische Polizeipräsident Björn Gutzeit teilte mit, er sei über das Vergehen der Beamten sehr enttäuscht und versicherte, man werde den Fall lückenlos aufklären. "Ich habe in einem ersten Schritt den beiden Ermittlern das Führen der Amtsgeschäfte bis auf Weiteres untersagt und ein Hausverbot ausgesprochen", erklärte Gutzeit.
Sendung: hr1, 4.4.23, 15.40 Uhr
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