Urteil gegen Ex-Schulleiter wegen Missbrauchs rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts Fulda gegen einen ehemaligen Grundschulleiter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist rechtskräftig.
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mitteilte, sei der umfangreiche Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten hin zwar in zwei Punkten korrigiert worden und eine Einzelstrafe entfalle. Im Übrigen sei die Revision aber verworfen worden. Die Verurteilung zu sieben Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung ist damit rechtskräftig.
Der Mann hatte sich laut Landgericht in über 90 Fällen an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen. Es gab dem Fuldaer Urteil zufolge rund 30 Opfer. Die Verbrechen beging der Angeklagte demnach im schulischen wie im privaten Umfeld, wo er als Leiter mehrerer Chöre tätig war.