Oberlandesgericht Hundehalter haftet für Sturz

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat einen Rechtsstreit zugunsten einer Katzenbesitzerin entschieden, die beim Versuch, einen Angriff des Nachbarhundes auf ihren Kater zu stoppen, gestürzt war.

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Ein Tierhalter hafte nicht nur für unmittelbar durch das Tier verursachte Verletzungen, teilte das OLG am Montag mit.

Quelle: hessenschau.de