Leiche an der Lahn versteckt Urteil im Fall Rahel M.: Limburger muss wegen unterlassener Hilfeleistung in Haft

Er hatte ihre Leiche erst an der Lahn, später in seiner Wohnung versteckt: Vor dem Limburger Landgericht ist ein 36-Jähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings nicht wegen Totschlags, sondern unterlassener Hilfeleistung.

Ein Mann, dessen Kopf unkenntlich gemacht wurde, führt einen anderen Mann, dessen Kopf von der Kapuze der grauen Jacke verdeckt wird, aus einem Gebäude. Daneben das Schild "Amtsgericht Limburg".
Der Angeklagte bei der Festnahme im Oktober 2023. Bild © hr / Benjamin Müller
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Im Prozess um den Tod von Rahel M. aus Montabaur (Rheinland-Pfalz), deren Leiche die Polizei nach Ermittlungshinweisen mehrfach an der Lahn im Kreis Limburg-Weilburg gesucht hatte, ist der Angeklagte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden.

Der 36-Jährige muss laut Urteil vom Freitag eine Haftstrafe von zwei Jahren verbüßen. Laut Gericht soll er seine Strafe in einer Entzugsklinik absitzen.

Leiche von Rahel M. zuerst an Lahn versteckt

Der 36-Jährige soll mit Rahel M. an Heiligabend 2022 gemeinsam große Mengen Alkohol und Drogen konsumiert haben.

Nach zwei vorherigen Kokainspritzen soll er der damals 34-Jährigen eine weitere Dosis Kokain in die Halsschlagader gespritzt haben, woraufhin sie kollabiert und schließlich gestorben sein soll.

Der Angeklagte soll nichts zur Rettung von Rahel M. unternommen und ihre Leiche später in eine Sporttasche gepackt und zunächst im Wasser an der Lahn versteckt haben. Vor Gericht hatte der Angeklagte ausgesagt, an dem Abend zu benebelt gewesen zu sein, um zu helfen.

Er habe Rahel M. das Kokain zum unmittelbaren Verbrauch überlassen und dadurch leichtfertig ihren Tod mitverursacht, hieß es im Urteil vom Freitag. Laut Gesetz ist dies mit mindestens zwei Jahren Haft zu bestrafen.

Anklage wegen Totschlag – Vorsatz nicht nachgewiesen

Die Staatsanwaltschaft hatte in den Plädoyers vor der Urteilsverkündung am Freitag eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert – unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes.

In der Anklageschrift zu Beginn des Verfahrens war die Staatsanwaltschaft noch von Totschlag ausgegangen.

In dem Prozess habe man allerdings nicht den Vorsatz nachweisen können, dass der 36-Jährige den Tod von Rahel M. billigend in Kauf genommen habe.

Ermittler fanden Leiche in Limburger Wohnung

Im Sommer vergangenen Jahres suchte die Polizei dann mit Leichenspürhunden, Tauchern, Booten und einem Hubschrauber ein rund dreieinhalb Kilometer langes Gebiet an der Lahn zwischen Villmar und Runkel (Limburg-Weilburg) ab.

Rahel M. galt zunächst als vermisst. Als der Angeklagte von der neu aufgenommenen Suche erfuhr, soll er die sterblichen Überreste von Rahel M. wieder zu sich nach Hause in seine Wohnung in Limburg geholt haben.

Dort fand die Polizei die Leiche weitere drei Monate später, der Angeklagte wurde festgenommen.

Der Fall Rahel M. war zuvor in der Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" gezeigt worden. Ein Angler hatte sich gemeldet, der nach dem Verschwinden der Frau ein Büchel roter Haare aus dem Fluss gefischt hatte.

Damals waren die Ermittler von einem möglichen Mord ausgegangen.

Redaktion: Sophia Averesch

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau,

Quelle: hessenschau.de mit Informationen von Constantin Pläcking (SWR)