Angriff vor Diskothek in Frankfurt Sechs Jahre Haft für lebensgefährliche Messerattacke
In einem zweiten Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke vor dem Club Velvet in Frankfurt ist ein 21-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte erst den Türsteher und dann zwei weitere Männer angegriffen.
Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke vor einer Frankfurter Diskothek ist ein 21-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt entschied am Mittwoch auf zweifachen versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich in der Silvesternacht 2019/20.
In einem ersten Prozess im Dezember 2020 war der Mann zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kippte die Entscheidung allerdings in der Revision, so dass nun der zweite Prozess nötig wurde. Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß am Mittwoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verlangt.
Türsteher hatte Angeklagten abgewiesen
Der Mann hatte in der Tatnacht dem Urteil zufolge zunächst einen Türsteher mit dem Messer attackiert. Dieser hatte ihn wegen Überfüllung nicht einlassen wollte. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung setzte der Angeklagte das Messer auch noch gegen zwei weitere Männer ein. Vor Gericht hatte er ein Geständnis abgelegt, jedoch eine Tötungsabsicht bestritten.
Der Bundesgerichtshof hatte beanstandet, dass im ersten Urteil nicht ausreichend geprüft worden sei, ob der Angeklagte den Tötungsversuch abgebrochen hatte, ob also ein sogenannter Rücktritt vorlag. Allerdings gingen die Richter auch im zweiten Verfahren nicht von einem solchen Rücktritt aus: "Es ist nicht davon auszugehen, dass Sie das Messer zur Seite geworfen haben", sagte die Vorsitzende Richterin zum Angeklagten. Deshalb müsse es bei zweifachem heimtückischen Mordversuch und einem versuchten Totschlag bleiben.
Strafrabatt wegen langer Verfahrensdauer
Aufgrund der langen Verfahrensdauer wurde dem Täter ein Strafrabatt zugebilligt. Weil er mittlerweile schon mehrere Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte und erst vor wenigen Wochen verschont wurde, hat der Angeklagte laut Gericht nun die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung entlassen zu werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.