Angriff vor Diskothek in Frankfurt Sechs Jahre Haft für lebensgefährliche Messerattacke

In einem zweiten Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke vor dem Club Velvet in Frankfurt ist ein 21-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte erst den Türsteher und dann zwei weitere Männer angegriffen.

Polizisten in der Silvesternacht am Frankfurter Club Velvet.
Polizisten an Silvester 2019/20 am Frankfurter Club Velvet. (Archivfoto) Bild © michael_seeboth_hr
  • Link kopiert!
Audiobeitrag
Bild © michael_seeboth_hr| zur Audio-Einzelseite
Ende des Audiobeitrags

Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke vor einer Frankfurter Diskothek ist ein 21-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt entschied am Mittwoch auf zweifachen versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich in der Silvesternacht 2019/20.

In einem ersten Prozess im Dezember 2020 war der Mann zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kippte die Entscheidung allerdings in der Revision, so dass nun der zweite Prozess nötig wurde. Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß am Mittwoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verlangt.

Türsteher hatte Angeklagten abgewiesen

Der Mann hatte in der Tatnacht dem Urteil zufolge zunächst einen Türsteher mit dem Messer attackiert. Dieser hatte ihn wegen Überfüllung nicht einlassen wollte. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung setzte der Angeklagte das Messer auch noch gegen zwei weitere Männer ein. Vor Gericht hatte er ein Geständnis abgelegt, jedoch eine Tötungsabsicht bestritten.

Der Bundesgerichtshof hatte beanstandet, dass im ersten Urteil nicht ausreichend geprüft worden sei, ob der Angeklagte den Tötungsversuch abgebrochen hatte, ob also ein sogenannter Rücktritt vorlag. Allerdings gingen die Richter auch im zweiten Verfahren nicht von einem solchen Rücktritt aus: "Es ist nicht davon auszugehen, dass Sie das Messer zur Seite geworfen haben", sagte die Vorsitzende Richterin zum Angeklagten. Deshalb müsse es bei zweifachem heimtückischen Mordversuch und einem versuchten Totschlag bleiben.

Strafrabatt wegen langer Verfahrensdauer

Aufgrund der langen Verfahrensdauer wurde dem Täter ein Strafrabatt zugebilligt. Weil er mittlerweile schon mehrere Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte und erst vor wenigen Wochen verschont wurde, hat der Angeklagte laut Gericht nun die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung entlassen zu werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe