Urteil Vier Mal lebenslänglich für "Glasfaser-Mord"

Das Landgericht Saarbrücken hat vier Männer wegen Mordes an ihrem Vorarbeiter zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie sollen ihn gequält und schließlich getötet haben. Das Opfer stammte aus Hessen.

Das Landgericht Saarbrücken von außen mit Schild, das die Gerichtsbarkeiten auflistet
Eingang des Landgerichts Saarbrücken Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)

Das Landgericht Saarbrücken hat die vier Angeklagten am Mittwoch zu lebenslanger Haft wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes verurteilt. Das berichtete der SR. Zudem stellte das Landgericht bei allen eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Sprecher mitteilte. Die Täter können deshalb nicht bereits nach 15 Jahren auf freien Fuß kommen.

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Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass der Mord gemeinschaftlich begangen und geplant worden sei. Die Angeklagten hätten das 37 Jahre alte Opfer aus Hessen mit einer List in die Wohnung in der saarländischen Gemeinde Schmelz gelockt. Die Tat sei zuvor geplant gewesen.

Von Vermieterin tot aufgefunden

Die Männer sollen im März 2024 ihren Glasfaser-Vorarbeiter gefesselt, gequält, beleidigt und schließlich getötet haben. Er wurde von seiner Vermieterin tot in einer Wohnung gefunden. Dabei soll es sich um eine Monteurswohnung gehandelt haben, die er gemeinsam mit den anderen Männern bewohnte.

Der Mann hatte sich aus beruflichen Gründen im Saarland aufgehalten und war der Vorarbeiter der Angeklagten. Er kam aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Tat per Video aufgezeichnet

Wenige Tage nach der Tat wurden drei der vier Angeklagten in Frankreich festgenommen. Der vierte wurde einige Wochen später in Deutschland gefasst. Die Männer hatten die Tat auf Video aufgezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei allen Angeklagten auf lebenslänglich plädiert. Drei Verteidiger hatten hingegen eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Der Anwalt des vierten Angeklagten plädierte auf Freispruch.