Volksverhetzung, Nötigung, Hausfriedensbruch Vater des Attentäters von Hanau erscheint nicht vor Gericht
Im Prozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau ist der Angeklagte nicht vor Gericht erschienen. Vorgeworfen werden ihm unter anderem Volksverhetzung und Nötigung. Für den nächsten Prozesstag will das Gericht dem Mann eine klare Botschaft zukommen lassen.
Eigentlich muss sich der Vater des Hanauer Attentäters seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Hanau verantworten. Doch er ließ das Gericht vergeblich warten - und tauchte nicht auf.
Sein Anwalt hatte schon angekündigt, dass man sich nicht wundern sollte, wenn der Angeklagte nicht erscheine. So kam es dann auch. Schon zu einem vorherigen Prozess war der Angeklagte zunächst nicht erschienen. Damals musste er von der Polizei abgeholt werden.
Das soll dieses Mal anders laufen. Vor dem nächsten Prozesstag, angesetzt für den 26. September, soll der heute 76-Jährige einen Hinweis auf die rechtlichen Folgen seines Fernbleibens erhalten. So könne zumindest ein Teil des Verfahrens notfalls auch ohne ihn weitergeführt werden.
Beleidigung, Hausfriedensbruch, Volksverhetzung, Nötigung
In dem Prozess wurden nach Gerichtsangaben neun verschiedene Verfahren zusammengefasst. Die mutmaßlichen Tatzeiträume erstrecken sich den Angaben zufolge vom 13. Januar 2021 bis zum 10. Juli 2023. Das Gericht hatte ursprünglich fünf Verhandlungstage angesetzt.
Dabei geht es vor allem darum, dass sich der Angeklagte nicht an die Anordnung hielt, sich den Häusern nicht zu nähern in denen die Angehörigen der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau wohnen. Mehrfach soll er diese provoziert und beleidigt haben. Auch werden Vorwürfe der Beleidigung, des Hausfriedensbruchs, der Volksverhetzung sowie der Nötigung verhandelt.
Der Sohn des Mannes, ein 43-Jähriger, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.
Der Vater des Attentäters war in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Unter anderem, weil er sechs Mal gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen und sich trotz eines Annäherungsverbots der Mutter eines Opfers des Anschlags vom 19. Februar 2020 genähert hatte. Zudem hatte er Hinterbliebene bedroht sowie Anschlags-Opfer und Teilnehmer einer Demonstration rassistisch beleidigt. Zwischenzeitlich kam er auch in Polizeigewahrsam.