Neue Ermittlungen Vater von Hanau-Attentäter soll Hinterbliebene bedroht haben

Die Hanauer Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen den Vater des Attentäters des rassistischen Anschlags von Hanau. Die Mutter eines der Opfer berichtet, Hans-Gerd R. sei mit seinem Schäferhund bei ihr aufgetaucht.

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Seit Dienstag ermittelt die Staatsanwaltschaft Hanau erneut gegen Hans-Gerd R. Das hat ein Sprecher der Behörde dem hr am Donnerstag bestätigt. Dabei geht es um den Vorwurf der Nachstellung. Zuvor hatte Serpil Unvar, die Mutter des beim Anschlag am 19. Februar 2020 getöteten Ferhat Unvar, Strafanzeige erstattet. Zuerst hat die Frankfurter Rundschau darüber berichtet.

Es geht um Vorfälle in den vergangenen Tagen. Am Sonntagvormittag habe Hans-Gerd R. mit seinem Schäferhund vor ihrem Haus im Hanauer Stadtteil Kesselstadt gestanden, erzählt Serpil Unvar im Gespräch mit dem hr. Sie habe sich zuvor nie ein Foto des 75-Jährigen zeigen lassen wollen, weshalb sie ihn nicht erkannt und zunächst mit ihm gesprochen habe.

"Er hat gefragt, warum ich nach Deutschland gekommen bin, wie ich als Kurdin mir dieses Haus leisten kann und was ich arbeite", erzählt Unvar. "Ich finde es heraus", habe er gesagt.

Unvar über Hans-Gerd R.: "Sein Verhalten ist ekelhaft

Weil der 75-Jährige am Abend und am nächsten Tag wieder erschienen sei und dabei Anspielungen auf den rechtsextremen Anschlag von Halle gemacht habe, fühlte sich Serpil Unvar bedroht. Sie alarmierte die Polizei und erstattete Anzeige. "Sein Verhalten ist ekelhaft, ohne Angst und Scham. Ich habe Angst um meine Kinder", sagt sie.

Unvar ist ratlos. "Ich weiß nicht, was ich machen soll", sagt sie. Sie wolle nicht aus Kesselstadt wegziehen. Weil ihr Sohn Ferhat hier mit ihr gelebt habe. "Alle Erinnerungen sind hier in Kesselstadt und diesem Haus." Es müsse eine Lösung für das Problem geben.

Regelmäßig Polizei vor Ort

Nach hr-Informationen ist mittlerweile regelmäßig Polizei vor Ort. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau hat die Polizei ein vorübergehendes Kontakt- und Näherungsverbot gegen R. verfügt. Die Beamten wollen sich dazu aus taktischen Gründen nicht äußern. Nur so viel: Oberstes Ziel sei der Schutz der Opferangehörigen. Die Hanauer Staatsanwaltschaft informiert: Die Ermittlungen dauern an.

Das Hanauer Landgericht verurteilte Hans-Gerd R. zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung. Er hatte unter anderem Hinterbliebene der Opfer des Anschlags rassistisch beschimpft.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 20.10.2022, 12.30 Uhr

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Quelle: Heiko Schneider (hr), hessenschau.de