Getötete in Trier und Rüsselsheim Verurteilter Mörder wieder wegen Mordes vor Gericht
Ein in Hessen bereits verurteilter Mörder steht wieder wegen Mordes vor Gericht. Sollte der Angeklagte erneut verurteilt werden, wird sich an dessen Strafmaß aber wohl nichts ändern.
Verurteilt wegen Mordes wurde der 56-Jährige bereits im Januar 2015 vom Landgericht Darmstadt. Das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Kassel in Haft.
Nun droht dem Angeklagten eine zweite Verurteilung wegen eines weiteren Mordes. Am Dienstag startete der Prozess gegen den Mann am Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier.
Frau erdrosselt und Leiche auf Dachboden versteckt
Aktuell verhandelt wird der Fall einer getöteten 57-Jährigen. Der Angeklagte soll die Frau laut Staatsanwaltschaft im März 2012 nach einem Streit in ihrer Wohnung von hinten mit einem Wollschal erdrosselt haben.
Ihre Leiche soll er in einem Schlafsack verpackt auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses versteckt haben. Gefunden wurde sie erst etwa viereinhalb Jahre später, im September 2016, bei einer Entrümpelung.
Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht zur Tat, wie "SWR aktuell" berichtete.
Wohl keine Änderung am Strafmaß
Im Gefängnis sitzt der Mann bereits wegen eines Mordes, den er im April 2012 begangen hatte - also im Monat nach der nun verhandelten Tat. Laut dem Urteil hatte er im April 2012 in Rüsselsheim nach einem Trinkgelage einen Obdachlosen mit einem Hammer erschlagen.
Eine weitere Verurteilung im jetzt beginnenden zweiten Prozess würde am Strafmaß nichts ändern, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es könnte allerdings bei der Frage einer Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen.