Tiere abgemagert, Grundstück vermüllt Verwahrloste Pferde aus Kleingarten gerettet
In Felsberg hat das Veterinäramt drei vernachlässigte Pferde von einem Privatgrundstück gerettet. Dort befanden sich auch mehrere tote Hühner. Der Halter war schon vor Monaten aufgefallen.
Es ist ein besorgniserregender Anblick: Ein Pferd und zwei Ponys, abgemagert und offenbar vernachlässigt, stehen auf einem Kleingarten-Grundstück in Felsberg (Schwalm-Eder). Auf dem schlammigen Boden liegt Sperrmüll verstreut. Zu sehen ist das auf Fotos, mit denen sich das Tierheim in Felsberg-Beuern an den hr gewandt hat. Aufmerksame Bürger hatten das Tierheim alarmiert, weil ihnen die Tiere aufgefallen waren.
Am vergangenen Donnerstag schritt das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises ein: Wie ein Sprecher des Landkreises auf hr-Anfrage mitteilte, wurden das Pferd und die zwei Ponys abgeholt und anderweitig untergebracht. Die Tiere seien in einem "sehr schlechten Zustand" gewesen.
Mängel schon im August aufgefallen
Das Veterinäramt kennt den Fall schon länger: Schon im August seien bei einer Kontrolle Mängel bei der Haltung des Pferdes und der Ponys aufgefallen, so der Kreissprecher. Man habe dem Halter deshalb Auflagen erteilt. Unter anderem sollte er die Tiere von einem Tierarzt untersuchen lassen und das Amt über das Ergebnis informieren. Das habe er nicht getan.
Außerdem versuchte der Tierhalter nach Angaben des Veterinäramtes, weiteren Kontrollen zu entgehen, indem er die Tiere versteckte. Man habe deshalb ein Zwangsgeld gegen den Mann verhängt. Wo die Tiere sich befanden, sei dem Amt damals nicht bekannt gewesen.
Mehrere tote Hühner entdeckt
Der entscheidende Hinweis auf das Kleingartengrundstück sei dann vergangene Woche vom Tierheim in Beuern gekommen, erklärte der Kreissprecher. Neben den drei vernachlässigten Pferden seien auf dem Gelände auch mehrere tote Hühner entdeckt worden.
Das Pferd und die Ponys werden laut dem Veterinäramt nun tierärztlich betreut und gepflegt. Ein Gutachten soll an die Staatsanwaltschaft gehen, die dann über mögliche strafrechtliche Konsequenzen entscheidet. Gleichzeitig prüft die Veterinärbehörde, ob gegen den Halter ein Tierhaltungsverbot verhängt wird.