Altenstädter vor Verwaltungsgericht erfolgreich Rechtsextremist darf Waffenerlaubnis behalten
Der Verfassungsschutz stuft einen Mann aus Altenstadt als Rechtsextremisten ein, der Wetteraukreis entzieht ihm daraufhin Waffen- und Sprengstofferlaubnis. Zu Unrecht, urteilt jetzt das Verwaltungsgericht Gießen.
Ein vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufter Mann aus Altenstadt (Wetterau) darf seine Waffen- und Sprengstofferlaubnis behalten. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss entschieden und damit einem Eilantrag des Mannes stattgegeben (Az.: 9 L 280/24.GI).
Kläger ging zu NPD-Veranstaltungen und trug Banner auf Demo
Der Wetteraukreis hatte die Waffenbesitzkarte, den Kleinen Waffenschein und den Erlaubnisschein nach Paragraf 27 des Sprengstoffgesetzes (Berechtigung zum Erwerb von und Umgang mit Sprengstoffen) des Mannes im Januar widerrufen. Hintergrund war eine Mitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz, wonach der Mann dem Rechtsextremismus zuzuorden sei.
Laut Verfassungsschutz hatte der Altenstädter 2021 an Veranstaltungen der damaligen NPD (heute "Die Heimat") teilgenommen und im Jahr darauf auf einer Demo zusammen mit NPD-Funktionären ein regierungskritisches Banner getragen. Zudem sei sein Auto in der Nähe von Wohnungen von NPD-Funktionären gesichtet worden. Auch seine Aktivitäten in den sozialen Medien deuteten auf Verbindungen zum Rechtsextremismus hin.
Kreis: "Waffenrechtlich unzuverlässig"
Für den Wetteraukreis war der Betreffende deshalb "waffenrechtlich unzuverlässig". Er habe Unterstützungshandlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgenommen, führte die Behörde zur Begründung aus.
Alle Vorwürfe hatte der Mann in seinem Eilantrag zu entkräften versucht. So habe er sich 2021 im Kommunalwahlkampf lediglich informieren wollen. Mit dem Banner, das er 2022 mittrug, habe er sich spontan identifiziert, es habe keinen inhaltlichen Bezug zur NPD gehabt. Und die betreffenden Online-Plattformen habe er seit Jahren nicht genutzt.
Gericht sieht keine Unterstützung verfassungsfeindlicher Vereinigungen
Das Gericht urteilte schließlich, allein die Einstufung als Rechtsextremist durch den Verfassungsschutz reiche nicht aus, um dem Mann seine Erlaubnisscheine zu entziehen. Seine Aktivitäten ließen sich auch nicht als Unterstützung verfassungsfeindlicher Vereinigungen einordnen. Dazu fehle es an einer "hinreichend nachhaltigen beziehungsweise außenwirksamen Betätigung".
Der Entzug der Waffenerlaubnis wäre im Falle einer Mitgliedschaft in der NPD zwar möglich gewesen, führte die für Waffenrecht zuständige 9. Kammer des Gerichts weiter aus. Eine solche Mitgliedschaft sei jedoch nicht belegt. Gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Sendung: hr-iNFO, 27.03.2024, 19 Uhr
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