Verwaltungsgericht Wiesbaden - Fingerabdruck in Ausweis rechtens
Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken bei Personalausweisen ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden rechtmäßig.
Das Gericht wies die Klage eines Mannes ab, der seinen Ausweis ohne Speicherung der Fingerabdrücke auf einem Chip ausgestellt haben wollte. Er sah seine Grundrechte auf Schutz des Privatlebens und der persönlichen Daten verletzt. Das Gericht sieht allerdings keine Grundrechtsverletzungen und verwies auf europäsisches Recht. Der Kläger kann vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen.