VGH in Kassel - Abbaugenehmigung bei Kernkraftwerk Biblis war rechtens

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am Donnerstag die Klage gegen die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block A des Kernkraftwerks Biblis abgewiesen.

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Geklagt hatte der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz, BUND. Entgegen der BUND-Auffassung sei die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt worden, heißt es in der Begründung. Ausgelegte Unterlagen hätten verfahrensrechtlichen Anforderungen genügt und Interessierten eine Beteiligung am Entscheidungsprozess ermöglicht.

Die Umweltgruppe hatte vor allem kritisiert, dass zum Beispiel Metalle oder Bauschutt aus dem AKW immer noch eine bestimmte Strahlung haben dürfen. Dem folgte der VGH nicht. Die Genehmigung von 2017 sei in Ordnung und nach internationalen Maßstäben erfolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: hessenschau.de