Mord an Vierjährigem - Urteil gegen Sektenchefin rechtskräftig
Mehr als 36 Jahre nach dem Tod eines kleinen Jungen in Hanau ist das Urteil gegen eine ehemalige Sekten-Anführerin rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Frau. Die 2023 vom Landgericht Frankfurt ausgesprochene lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen ist damit rechtskräftig, teilte der BGH mit.
Die Frau soll einen Vierjährigen 1988 in einen Sack verschnürt und darin ersticken haben lassen, weil sie überzeugt war, dass er dämonisch besessen sei.