Warnung vor Dashcam-Einsatz
Viele Hessen haben sich eine Mini-Videokamera im Auto etwa zur Beweissicherung bei Unfällen zugelegt - der Landesdatenschutzbeauftragte warnt jedoch vor gedankenlosem Einschalten.
"Der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams ist datenschutzrechtlich unzulässig, da er einen erheblichen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Personen darstellt", sagte Roßnagel der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Zudem widerspreche die Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrsraums ohne konkreten Anlass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.