Wassergebühren rechtswidrig erhoben Stadt Kassel muss rund 30 Millionen Euro an Haushalte zurückzahlen
Entscheidung im langjährigen Rechtsstreit: Die Stadt Kassel hat zu hohe Wassergebühren abgerechnet. Menschen aus Kassel und Vellmar bekommen Geld zurück - müssen sich aber noch gedulden.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Teil der gezahlten Wassergebühren seit 2017 zurückzahlen muss.
Außerdem darf künftig keine Konzessionsabgabe als Gebühr für die Nutzung der Leitungen erhoben werden. Die Stadt hatte für den Fall der Rückzahlung bereits seit 2017 Geld zurückgelegt und Gebührenbescheide unter Vorbehalt verschickt.
Geld kommt erst 2026
Bis zur Erstattung dauert es allerdings noch ein bisschen. Weil die Entscheidung jetzt so kurzfristig erfolgte, enthielten die Bescheide für das kommende Jahr 2025 noch einen Vorläufigkeitsvermerk, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Eine gültige, neue Gebührensatzung ist laut Stadt "bis zum Jahreswechsel nicht umzusetzen".
Etwa 65.000 Kundinnen und Kunden in Kassel und Vellmar (Kassel) müssen deshalb noch bis Anfang 2026 warten.
Üppige Rückzahlung für Drei-Personen-Haushalt
Je nach Anzahl der Menschen im Haushalt fällt die Rückzahlung recht üppig aus. So beträgt beispielsweise der Anteil der Konzessionsabgabe bei einem Drei-Personen-Haushalt 90 Euro im Jahr. Weil die Erstattung rückwirkend ab 2017 geschieht, muss die Stadt für insgesamt neun Jahre zurückzahlen. Somit läge die Rückzahlung in diesem Fall bei 810 Euro.
Damit ist ein langjähriger Streit um die Kasseler Wassergebühren juristisch entschieden. Bereits 2012 hatten Menschen gegen die Berechnung geklagt. Ihr Vorwurf: Die so genannte Konzessionsabgabe, die 15 Prozent der Wasserkosten ausmacht, sei rechtswidrig.
Kritik von Landeskartellbehörde
Ausgangspunkt für den Streit war eine Einschätzung der Landeskartellbehörde. Diese hatte die Wasserpreise in Kassel als zu hoch kritisiert.
Daraufhin hatte die Stadt die Wasserversorgung ab 2012 über den städtischen Eigenbetrieb Kasselwasser geregelt und den Preis beibehalten.
Stadt zahlte Abgabe an sich selbst
Der Wasserversorger Kasselwasser nutzt städtische Leitungen und zahlt dafür Gebühren an die Stadt. Diese gab er bisher an seine Kundinnen und Kunden weiter. Solch eine Konzessionsabgabe wird fällig, wenn ein privater Wasserversorger Leitungen unter öffentlichen Straßen nutzt.
Da aber der Wasserversorger auch zu 100 Prozent der Stadt Kassel gehört, zahlte die Stadt die Gebühren quasi an sich selbst - ohne Zusatzkosten. Dennoch stellte die Stadt diese Kosten ihren Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung.
Erstattung fließt automatisch - mit Ausnahmen
Um die Erstattung 2026 zu erhalten, müssen die Haus- und Wohnungsbesitzer in Kassel und Vellmar laut Stadt nichts unternehmen. Sie würden angeschrieben, sobald die Vorbereitungen abgeschlossen seien, versicherte Stadtkämmerer Matthias Nölke (FDP).
Bei Mieterinnen und Mietern sieht es anders aus, da sie den Anteil an den Wassergebühren über die Nebenkostenabrechnung bezahlt haben. Für die Rückzahlung der zu Unrecht abgerechneten Beträgen sind die Vermieter zuständig.
Diese müssten "die individuell zu berechnenden Rückerstattungen der Differenzbeträge weiterreichen" so die Stadt.
Die Empfehlung, Kontakt zum Vermieter aufzunehmen, gilt auch für Menschen, die seit 2017 umgezogen sind. Der Mieterbund Nordhessen hatte bereits im Januar geraten, seine Ansprüche beim Vermieter geltend zu machen.