Gnade für Häftlinge 93 Gefangene kommen an Weihnachten vorzeitig frei

Bis Mitte Dezember sind 93 Häftlinge wegen der nahenden Feiertage vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Sie profitierten von der sogenannten Weihnachtsamnestie. Es gibt aber auch Ausnahmen von Gnadenerlassen.

Ein gebastelter Weihnachtsmann klebt in Frankfurt in der Justizvollzugsanstalt im Stadteil Preungesheim hinter und vor den Gittern an einer Fensterscheibe.
Weihnachtsmann hinter Gittern in der JVA Frankfurt-Preungesheim. (Archivfoto) Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Nach Auskunft des Justizministeriums betrifft die Weihnachtsamnestie in diesem Jahr Gefangene, deren Strafe bis einschließlich 1. Januar 2024 endet. Sie werden seit Ende November unter bestimmten Voraussetzungen im Gnadenweg vorzeitig entlassen. Bis Mitte Dezember kamen dadurch 93 Häftlinge frei.

Häftlinge sollen Behördengänge machen können

"Wir wollen den Gefangenen, deren Haftstrafe in den letzten Wochen des Jahres enden würde, ermöglichen, das Weihnachtsfest mit ihrer Familie zu verbringen", erklärte Justizminister Roman Poseck (CDU). "Zudem sollen die Inhaftierten die Möglichkeit bekommen, Hilfsangebote zu nutzen und Beratungsstellen aufzusuchen sowie Behördengänge zu erledigen, bevor diese wegen der Feiertage gar nicht oder kaum zu erreichen sind."

Ausgenommen von den Gnadenerlassen sind vor allem Sexual- und Gewalttäter sowie Straftäter, die längere Haftstrafen verbüßen oder im Gefängnis negativ aufgefallen sind.

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Sendung: hr-iNFO, 19.12.2023, 8 Uhr

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Quelle: dpa/lhe