Behörden warnten per "Katwarn" Wieder Gummibärchen mit Fliegenpilz-Gift aufgetaucht
Nachdem sich in der Wetterau ein Mann mit Fliegenpilz-Gummibärchen vergiftet hat und ins Krankenhaus kam, sind die gefährlichen Süßigkeiten nun auch in Wetzlar aufgetaucht. Die Behörden schickten deshalb sogar eine Bevölkerungswarnung raus.
Jetzt auch noch Wetzlar: In der mittelhessischen Stadt sind nun ebenfalls Fruchtgummis mit dem Fliegenpilz-Gift Muscimol aufgetaucht - in einem Kiosk und dessen Onlineshop. Am Mittwochmorgen bekamen Menschen im Umland deshalb sogar eine Katwarn-Meldung des Lahn-Dill-Kreises aufs Handy.
Dass die Behörden auf den Giftgummi-Verkauf in Wetzlar aufmerksam wurden, war demnach kein Zufall. Die Lebensmittelkontrolleure hätten zuletzt gezielt nach den gefährlichen Fliegenpilz-Süßigkeiten gesucht. Die Behörden befürchten, dass eine Art neue "Hot-Chip-Challenge" droht - statt mit scharfen Chips nun eben mit psychoaktiven Fruchtgummis.
Verkäufer will von Gefahr nichts gewusst haben
Mit dem Verkauf hat sich der Betreiber des Kiosks womöglich strafbar gemacht, sagte ein Sprecher des Lahn-Dill-Kreises dem hr. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Süßigkeiten wurden konfisziert.
Der Kiosk-Betreiber selbst sagte dem hr, er habe von der Gefahr nichts gewusst. Er habe die Fruchtgummis nicht im Automaten, sondern hinter der Theke und ausschließlich an Kunden über 18 Jahre verkauft. Nach dem Hinweis der Lebensmittelkontrolleure habe er alle Käufer angeschrieben und Restbestände vernichtet.
Zu Schaden gekommen ist im Lahn-Dill-Kreis nach Behördenangaben bislang niemand. Anders als im Wetterau-Kreis, wo zuletzt ein junger Mann ins Krankenhaus eingeliefert wurde, nachdem er Gummibärchen mit dem Fliegenpilz-Gift Muscimol aus einem Verkaufsautomaten gegessen hatte.
Eingriff in die Psyche
Fliegenpilzgift wirkt halluzinogen. Es kann tief in die Psyche eingreifen und ihr damit schaden. Das Gift und die damit versetzten Fruchtgummis können heftige körperliche Reaktionen hervorrufen.
"Es kann zu Erbrechen, Durchfall, erhöhtem Puls und Halluzinationen führen", sagt der Pilzsachverständige Daniel Penck. "Wenn man sich fünf davon reinpfeift, vielleicht sogar auf nüchternen Magen, kann man einen ziemlichen Rauschzustand erleben." Dies könne bis hin zu einem komatösen Anfall führen.
Bereits im August hat das Verbraucherschutzamt vor dem Verzehr von "Muscimol Gummies" gewarnt. Sie seien gesundheitsschädlich und stellten wegen der Verwechslungsgefahr mit normalen Süßigkeiten insbesondere für Kinder eine Gefahr dar. Auch Erwachsenen rät Pilz-Experte Penck dringend davon ab, die Gift-Bärchen auszuprobieren. Es sei nicht genügend erforscht, welche Auswirkungen eine Überdosis haben könne.
Vertrieb nicht mehr nur online
Vertrieben worden waren die gefährlichen Gummibärchen laut BVL bisher ausschließlich im Onlinehandel. Nun scheinen sie immer öfter auch in Kiosken und Automaten aufzutauchen. In der Wetterau wurden sie dem Veterinäramt zufolge in acht öffentlich zugänglichen Automaten angeboten.
Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedarf es dem Wetteraukreis zufolge lediglich einer Gewerbeanmeldung. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden.
Das Jugendschutzgesetz greife, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten würden. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises rieten aber, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten "im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen" und verdächtige Artikel umgehend zu melden.
Wer einen Verkaufsautomat aufstellen darf
Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedarf es dem Wetteraukreis zufolge lediglich einer Gewerbeanmeldung. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden.
Das Jugendschutzgesetz greife, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten würden. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises rieten aber, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten "im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen" und verdächtige Artikel umgehend zu melden.
Eine Packung der Süßigkeit enthalte zwar nur zwei Fruchtgummis, teilte der Kreis mit. Diese hätten es mit fünf Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück aber "in sich".