Mehr als 50 Messerstiche Zehn Jahre Haft für 72-Jährigen wegen "Übertötung" von Ehefrau

Weil er seine Ehefrau mit mehr als 50 Messerstichen tötete, muss ein Mann aus Mühlheim zehn Jahre in Haft. Eine Erklärung für seine Tat hat niemand, auch nicht er selbst. Der Richter sprach angesichts des massiven Übergriffs von einer "Übertötung".

Beleuchtetes Haus mit vielen Fenstern, Ermittler im Einsatz
Ermittler bei der Spurensicherung in Mühlheim Bild © Tobias Weiler-Mattes (hr)

Zehn Jahre Haft wegen Totschlags, das ist die Strafe, die das Landgericht Darmstadt am Montag gegen einen 72-Jährigen verhängt hat. Der Mann aus Mühlheim (Offenbach) hatte seine 69 Jahre alte Ehefrau mit mehr als 50 Messerstichen getötet.

Verteidiger: "Ein Moment der Verzweiflung"

Warum er das tat, konnte auch in dem vergangene Woche gestarteten Prozess nicht geklärt werden. Vor Gericht hatte sein Anwalt von einer Kurzschlussreaktion gesprochen. Der Angeklagte habe den Menschen, den er geliebt habe, in einem Moment der Verzweiflung getötet.

Audiobeitrag
Bild © Tobias Weiler-Mattes (hr)| zur Audio-Einzelseite
Ende des Audiobeitrags

Das Paar, dessen Ehe von Bekannten als glücklich geschildert wurde, hatte kurz zuvor sein Haus verkauft und war in eine kleine Wohnung gezogen. Der Verteidigung zufolge hatte dies bei dem Angeklagten extremen Stress verursacht. In der Tatnacht im September vergangenen Jahres sei es dann zum Streit gekommen.

Dann stach der Mann zu, immer wieder. Der Vorsitzende Richter sprach angesichts der Anzahl der Messerstiche gar von einer "Übertötung".

Voll schuldfähig

Der Beschuldigte gab vor Gericht an, sich nicht an alles erinnern zu können. Zur Tatzeit stand er unter Medikamenten, soll auch Alkohol getrunken haben. Nichtsdestotrotz erkannte ein Gutachter keine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Die Tat hatte der Angeklagte umfänglich gestanden, einen Grund für seinen Ausraster konnte er nicht nennen. Das sei für die Hinterbliebenen eine große Belastung, erklärte die Anwältin der Nebenklage und appellierte an ihn, zu erklären, warum er seine Frau getötet hatte.

Keine Mordmerkmale erkennbar

Wie in der Verhandlung deutlich wurde, hatte sich der 72-Jährige nach der Tat zunächst gesäubert und sich etwas zu trinken gemacht. Dann rief er die Polizei. Bei seiner Festnahme leistete er keinerlei Widerstand, zeigte sich kooperativ.

Das Gericht fand allerdings keinerlei Hinweise darauf, dass der Mann die Tat von langer Hand geplant habe. Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier seien nicht erkennbar, befand der Vorsitzende Richter.

Richter: "Zehn Jahre müssen es schon sein"

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft plädiert. Der Richter aber meinte, zehn Jahre müssten es schon sein.

Redaktion: Uwe Gerritz

Sendung: hr4,

Quelle: Mike Marklove (hr), hessenschau.de