Zeugin Richter erscheint nicht Noch keine Entscheidung im Prozess gegen Zübeyde Feldmann
Die Ehefrau des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters, Zübeyde Feldmann, steht in Frankfurt vor Gericht. Am ersten Tag fiel wider Erwarten keine Entscheidung - denn eine wichtige Zeugin erschien nicht.
Vor dem Amtsgericht Frankfurt hat am Mittwoch der Prozess gegen Zübeyde Feldmann, die Ehefrau des abgewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann, begonnen. Eigentlich hätte gleich am ersten Tag eine wichtige Zeugin aussagen und sofort ein Urteil verkündet werden sollen.
Doch die ehemalige Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Wiesbaden, Hannelore Richter, machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Sie erschien nicht vor Gericht - der Prozess wurde vertagt.
Vorwurf: 13.500 Euro ohne Gegenleistung
In der AWO-Affäre wird der von Peter Feldmann getrennt lebenden Zübeyde Feldmann Beihilfe zur Untreue zur Last gelegt. Einem Strafbefehl zufolge soll die 36-Jährige einen Schein-Minijob bei der AWO gehabt haben, sie legte dagegen jedoch Widerspruch ein.
Laut dem Strafbefehl soll die Frau zwischen 2014 und 2017 als geringfügig beschäftigte Betreuerin in einem AWO-Pflegeheim insgesamt 13.500 Euro erhalten haben, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben. Das Amtsgericht verhängte deshalb 6.000 Euro Geldstrafe, was 120 Tagessätzen entspricht.
Hannelore Richter soll Zübeyde Feldmann 2014 den Minijob gegeben haben, deshalb sollte sie vor Gericht als Zeugin gehört werden. Da gegen Richter in der AWO-Affäre ebenfalls ermittelt wird, konnte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, um sich nicht selbst zu belasten. Der Prozess müsse mit weiteren Zeugen an einem neuen Termin fortgesetzt werden, hieß es vom Amtsgericht. Ein Termin wurde noch nicht bekanntgegeben.
Kein Prozess wegen Vorteilsannahme oder Beihilfe
Im Dezember hatte das Landgericht Frankfurt den früheren SPD-Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dabei ging es auch um einen überbezahlten Job als Leiterin einer Kita für Zübeyde Feldmann.
Gegen sie ergab sich in diesem Komplex jedoch kein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme oder Beihilfe zur Vorteilsannahme, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Feldmann und die Angeklagte hatten 2016 geheiratet. 2021 gaben haben sie ihre Trennung bekannt.
Sendung: hr-iNFO, 12.04.2023, 11 Uhr
Ende der weiteren Informationen