Mit beruhigenden Medikamenten Zweijährige getötet - Mutter aus Frankfurt muss fünfeinhalb Jahre in Haft

Weil ihr Kleinkind nachts nicht zur Ruhe kam, verabreichte eine 29-Jährige ihrer Tochter Medikamente - bis die Zweijährige starb. Das Landgericht Frankfurt hat die Mutter zu einer Haftstrafe verurteilt. Eine Mörderin sei sie nicht.

Symbolfoto: Ein Baby liegt auf einem Tuch.
Symbolfoto: Ein Baby liegt auf einem Tuch. Bild © picture-alliance/dpa
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Um selbst nachts schlafen zu können, gab sie ihrer 22 Monate alten Tochter über Monate hinweg Medikamente und starke Schlafmittel. Doch in einer Nacht starb das Kind daran.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte die 29 Jahre alte Mutter am Dienstag zu fünfeinhalb Jahren Haft. Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil von Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Richter betont: "Sie sind keine Mörderin"

"Sie sind keine Mörderin und Sie haben Ihre Tochter nicht vorsätzlich getötet", sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Urteilsbegründung. Dennoch habe der Angeklagten klar sein müssen, dass es lebensgefährlich sei, abhängig machende und sedierende Medikamente zu geben.

Dem rechtsmedizinischem Urteil zufolge starb das Kind an Krämpfen, die von den verabreichten Medikamenten und Schlafmitteln ausgelöst wurden. Laut Urteil wollte die Mutter das besonders lebhafte Kind rasch zum Schlafen bringen.

Mutter wollte Unfall inszenieren

Als die Mutter im Dezember 2021 ihr totes Kind in der Wohnung im Frankfurter Stadtteil Bonames fand, soll sie die Leiche zunächst in eine Kommode gelegt und diese dann umgestoßen haben, hieß es im Urteil. So sollte der Tod ihrer jüngsten Tochter wie ein Unfall aussehen.

Rechtlich bewertete das Gericht lediglich die Körperverletzung als vorsätzlich. Der Tod des Kindes beruhe auf Fahrlässigkeit, betonte der Vorsitzende Richter. Die Mutter habe aber wissen müssen, dass die Medikamente bei Kindern eine stärkere Wirkung entfalten.

Der Vorsitzende Richter beschrieb die 29-Jährige als liebevolle Mutter, die jetzt aber die "Hypothek" tragen müsse, "ihrer großen Tochter die Schwester genommen und ihre Partnerschaft verloren zu haben".

Vor Gericht hatte die Mutter die Tat gestanden. In der Anklageschrift war die Staatsanwaltschaft von einem Mord aus Heimtücke ausgegangen.

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Sendung: hr4, 28.03.2023, 16.30 Uhr

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Quelle: dpa/lhe, hessenschau.de, Heike Borufka (hr)