Nach Urteil wegen Vorteilsannahme Peter Feldmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Etwa vor einem Jahr wurde Peter Feldmann als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt. Wenig später wurde er im Korruptionsprozess verurteilt. Dagegen will er sich weiter wehren - nun vor dem obersten Gericht Deutschlands.

Peter Feldmann geht an Medienleuten vor dem Gerichtsausgang vorbei.
Peter Feldmann nach seinem Urteil im vergangenem Jahr. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann will sich weiter gegen seine Verurteilung im Korruptionsprozess wehren - im nächsten Schritt vor dem Bundesverfassungsgericht. Das kündigte er am Donnerstagabend in einer E-Mail an den hr und weitere Redaktionen an.

Revision nicht zugelassen

Grund dafür sei, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Revision gegen das Urteil vor dem Landgericht Frankfurt nicht zugelassen habe, erklärte Feldmann in seiner Mitteilung. Einen Verhandlungstermin habe es dafür nicht gegeben, schrieb er. Der BGH bestätigte dies am Freitag. Das Urteil gegen Feldmann sei rechtskräftig.

Der Kommunalpolitiker war im Dezember 2022 vor dem Frankfurter Landgericht wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt worden. Der eine Fall betrifft die Anstellung von Feldmanns damaliger Partnerin in einer deutsch-türkischen AWO-Kita, wo diese "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhielt.

Im anderen Fall geht es um Feldmanns enge Beziehung zur Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden, die für ihn unter anderem Wahlkampfspenden einwarb. Im Gegenzug sollte er sich dem Sozialverband "wohlwollend" gegenüber verhalten haben.

Zu Geldstrafe verurteilt

Die Richter entschieden damals, dass er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro und einen Wertersatz in Höhe von 5.989 Euro zahlen sollte.

Dagegen hatte der abgewählte, ehemalige Oberbürgermeister sich damals zunächst mit einer Revision vor dem BGH in Karlsruhe wehren wollen. Er sei "nicht korrupt", hatte er damals erneut betont.

Anwalt und Freunde zu Schritt geraten

Der Schritt vor das oberste Gericht in Deutschland sei ihm nun von seinem Anwalt und politischen Freunden geraten worden, erklärte Feldmann am Donnerstag.

Das Urteil gegen ihn - genau wie die Nichtzulassung der Revision - baue ausschließlich auf "Hörensagen" auf. Außerdem seien alle von Feldmann beantragen Entlastungszeugen im Prozess ausgegrenzt worden, so Feldmann.

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Sendung: hr1, 10.11.2023, 9.45 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, Frank Angermund