Aufenthaltserlaubnis - etwa 4.300 Erlaubnisse nach Chancen-Aufenthaltsrecht in Hessen erteilt

In Hessen haben bis Mai dieses Jahres insgesamt knapp 4.300 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach den Regelungen des Chancen-Aufenthaltsrechts bekommen.

Davon entfallen rund 3.360 Aufenthaltstitel auf langjährig geduldete Ausländer, wie das Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Landtag in Wiesbaden mitteilte. Zudem erhielten 130 Ehegatten oder Lebenspartner, mehr als 760 minderjährige ledige Kinder und knapp 40 volljährige ledige Kinder, die bei der Einreise minderjährig waren, diese Erlaubnis zum Aufenthalt. Das Ministerium bezog sich auf Daten des Ausländerzentralregisters (Stand: 31.05.2024).

Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. Ausgenommen sind Straftäter und Menschen, die zu ihrer Identität wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.

Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können - etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet.

Quelle: hessenschau.de