Vermieter forderte rund 700.000 Euro Büro-Klage gegen Dezernentin Weber und Stadt Frankfurt abgewiesen
Aufatmen bei Frankfurts Bildungsdezernentin Weber: Im Zoff um angemietete, aber nie genutzte Büroräume wollte eine Immobiliengesellschaft mehr als 700.000 Euro von der Stadt einklagen. Das Landgericht wies die Klage jetzt aber ab.
Es ging um nicht benutzte Büro-Flächen in Frankfurt-Sachsenhausen, fehlende Zustimmung des Magistrats und eine ganze Stange Geld: Die Klage einer Immobiliengesellschaft aus Luxemburg gegen die Stadt Frankfurt und Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) ist am Mittwoch abgewiesen worden.
Der Vermieter der Büro-Flächen hatte auf noch ausstehende Miete geklagt. Ob das Urteil angefochten wird, ist noch nicht klar. Der Kläger will das schriftliche Urteil, das in drei Wochen erwartet wird, abwarten.
Bei den Büro-Räumen handelt es sich um eine unangenehme Angelegenheit für die Stadt Frankfurt. Im Mittelpunkt dabei: Bildungsdezernentin Weber. Die hatte im Dezember 2022 Räumlichkeiten für ihr Büro gesucht. So weit, so gewöhnlich. Diese fand sie in Sachsenhausen und leistete eine Unterschrift - unter Vorbehalt.
Vermieter forderte Geld
Doch ein solcher offizieller Mietvertrag ist in Frankfurt nur gültig, wenn es die Zustimmung des Magistrats in Form einer zweiten Unterschrift gibt. Und da liegt der Knackpunkt: Genau diese Zustimmung fehlte. Der Magistrat war nicht einverstanden mit dem Anmieten der Bürofläche in der Hedderichstraße. Der Vorwurf: Weber handelte eigenmächtig.
Neben dem dadurch entstandenen Zoff im Römer drohte auch von anderer Seite Ungemach: Laut einem Vertreter der Immobiliengesellschaft ist Frankfurt über ein Jahr lang mit der Miete im Rückstand. Eine finanzielle Forderung dürfte laut Rechtsamt der Stadt inzwischen bei 350.000 bis 395.000 Euro liegen. Inklusive der Umbauten, die die Dezernentin beim Vermieter in Auftrag gegeben haben soll, könnte die Summe sogar bei 500.000 Euro liegen. Die Gesellschaft verlangte das Geld und verklagte Stadt und Weber auf rund 700.000 Euro.
Zweite Unterschrift fehlte
Der Vertrag war aber eigentlich nicht gültig, es fehlte die zweite Unterschrift des Magistrats. Der Vermieter sah die Sache naturgemäß anders. Das Argument: Das Bildungsdezernat hatte immerhin gut 15 Monate lang Zugang zu den Büroräumen. Die Stadt Frankfurt konterte, dass der Gesellschaft klar gewesen sein müsse, dass es zwei Unterschriften geben müsse.
Das Gericht sah das am Mittwoch wie die Stadt. Demnach gebe es keine vertraglichen Ansprüche. Das Landgericht entschied daher zu Gunsten von Stadt und Weber.