Bundestagswahl Kleinparteien erhalten mehr Zeit für Vorbereitung

Das Bundesinnenministerium räumt den kleineren Parteien eine längere Frist ein, um die nötigen Unterstützerunterschriften für die Bundestagswahl zu sammeln. Nicht alle Kleinparteien in Hessen halten das für ausreichend - für viele bleibt es ein Wettlauf gegen die Zeit.

In einem Kalender befindet sich der Schriftzug Neuwahlen am 23. Februar
Die Bundestagswahlen sind für den 23. Februar 2025 geplant. Bild © picture alliance / ZB | Sascha Steinach
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Als die Diskussionen um Neuwahlen aufkamen, war die Sorge der Kleinparteien in Hessen groß, unter die Räder zu kommen. Denn um bei der Wahl zugelassen zu werden, müssen Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landesparlament vertreten sind, 2.000 Unterstützerunterschriften für ihre Landesliste sammeln. Doch die zur Verfügung stehende Zeit dafür wurde immer knapper.

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Eigentlich hätten die Kleinparteien die Unterschriften bis zum 69. Tag vor der Wahl abgeben müssen - das wäre der 16. Dezember gewesen. Der Tag also, an dem Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage im Bundestag stellen möchte.

Unterschriften: Kleinparteien haben Zeit bis 20. Januar

Wegen der vorgezogenen Wahl hat das Bundesinnenministerium nun in einem Verordnungsentwurf vom Montag die Frist für die Abgabe der Unterschriften auf den 34. Tag gesetzt.

Die Parteien haben damit bis zum 20. Januar Zeit, die benötigten Unterschriften einzureichen. Die Neuwahl des Bundestags ist für den 23. Februar 2025 geplant.

Briefwahl ab Anfang Februar

Der hessische Landeswahlleiter Wilhelm Kanther begrüßte die Entscheidung. "Das ist gut. Es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten auf den Terminkalender einstellen können", teilte er mit. Die geplante Verordnung sei auch für die Abwicklung der bereits erteilten Aufträge für die Produktion und Auslieferung der Wahlunterlagen wichtig.

Für die Wahlberechtigten sei nun klar, dass sich der Zeitraum für die Briefwahl deutlich verkürze. Er beginnt Anfang Februar, sobald die Stimmzettel an die Gemeindewahlämter ausgeliefert sind.

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Fristen könnten sich nochmal ändern

Bei einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages kann das Bundesinnenministerium per Rechtsverordnung Fristen im Bundeswahlgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verkürzen, um eine vorgezogene Wahl zu ermöglichen. Die Fristverkürzungen orientieren sich an früheren Regelungen und sollen Parteien und Bewerbern ausreichend Vorbereitungszeit gewähren, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu gefährden.

Da der Erlass der Verordnung nur nach Auflösung des Bundestages erfolgt, handelt es sich bei der jetzt vom Innenministerium veröffentlichten Rechtsverordnung noch um einen Verordnungsentwurf. Wenn der Bundespräsident nach Auflösung des Bundestags einen anderen Wahltag als den 23. Februar 2025 bestimmt, könnten sich die Fristen noch einmal ändern.

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Zustimmung zu dem neuen Regelwerk kommt auch von Kleinparteien. "Die Frist von 34 Tagen halten wir für einen guten Kompromiss", sagt Volt-Landesvorsitzender Kasimir Nimmerfroh.

Man blicke sehr optimistisch auf die Wahl. "Mit 750 motivierten Mitgliedern und wachsendem Rückenwind sammeln wir bis Weihnachten 2.000 Unterschriften", so Nimmerfroh.

Satirepartei: Klage-Drohung hat Erfolg gehabt

Auch die Satirepartei "Die Partei" freut sich über die Verlängerung der Frist. "Wir finden das gut. Wir haben jetzt mehr Zeit zum Sammeln der Unterschriften. Das heißt, wir können jetzt entspannt in die Weihnachtsfeiertage gehen", sagte Nico Wehnemann, Frankfurter Stadtverordneter der Partei. Und: "Anscheinend hat unsere Klage-Drohung Erfolg gehabt", merkte er süffisant an.

Tatsächlich hatten einige Kleinparteien überlegt, den Rechtsweg wegen der Fristen einzuschlagen. Einen Schritt weiter ging die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die am 21. November beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag einreichte, in dem sie eine Lockerung der Unterschriftenpflichten forderte.

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Warum die Teilnahme an der Wahl für die Kleinparteien so wichtig ist

Auch wenn der Einzug in den Bundestag aufgrund der Fünfprozenthürde unwahrscheinlich ist, hat das Wahlergebnis dennoch große Bedeutung für die Kleinparteien. Es entscheidet darüber, wie viel staatliche Unterstützung sie künftig erhalten. Parteien, die bei der Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erzielen, profitieren von der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung und werden somit finanziell vom Staat gefördert. Bei der vergangenen Bundestagswahl haben die Kleinparteien in Hessen insgesamt 7,9 Prozent der Stimmen erhalten.

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ÖDP: "Fühlen uns massiv benachteiligt"

ÖDP-Landesvorsitzender Markus Hutter sieht auch die jetzige Fristregelung kritisch. Beim ursprünglichen Termin hätte man noch über 300 Tage und damit einen langen Sommer Zeit gehabt, die nötigen Unterschriften zu sammeln. So seien es nur noch gut 50 Tage. "Wir fühlen uns massiv benachteiligt", sagt Hutter.

Ähnlich sieht das die Tierschutzpartei. Die Änderung sei nur "ein Tropfen auf den heißen Stein", sagt Landesvorsitzender Tim Standop. Mit rund 230 Mitgliedern in ganz Hessen gestalte sich das Sammeln der benötigten Unterschriften in der um ein halbes Jahr verkürzten Zeit als "enorme Herausforderung". Wegen der Kürze der Zeit habe man deshalb beschlossen, mit Ausnahme in Kassel auf Direktkandidaten zu verzichten.

In einem Offenen Brief an Kanzler Scholz und Innenministerium Nanca Faeser (SPD) forderte die Tierschutzpartei zusammen mit sieben weiteren Kleinparteien unlängst die Senkung der Zahl der erforderlichen Unterschriften und eine Reform des bürokratischen Prozesses, der derzeit Papierformulare und aufwendige manuelle Prüfungen erfordere.

Piraten: Rechnen mit Puffer von 15 Prozent

Unterzeichnet wurde der Offene Brief auch von der Piratenpartei. "Nach wie vor ist das alles sehr knapp", sagt Landesvorsitzender Sebastian Alscher über die nun getroffene Fristenregelung.

Vergangene Wahlen zeigten, dass es oft ein bis zwei Wochen dauere, bis über den Postversand Unterstützungsunterschriften von den Kommunen zur Geschäftsstelle zurückkämen.

Ziehe man diesen Zeitraum vom letztmöglichen Einreichungstermin ab, sei man beim 10. Januar und damit noch in den Weihnachtsferien. Weil solange Ungewissheit herrsche über den genauen Stand, reiche es auch nicht nur 2.000 Unterschriften zu sammeln. "Wir rechnen mit einem Puffer von 15 Prozent", sagt Alscher.

Lobend äußert sich Alscher über die Landeswahlleitung in Hessen. Die Behörde gebe sich alle Mühe, die Parteien zu unterstützen, um ihnen "in Windeseile" die notwendigen Formulare zukommen zu lassen.

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Quelle: hessenschau.de